Bei der Brückenhauptprüfung der Straßenbrücke „Zettlerstraße“ wurde bereits 2011 darauf hingewiesen, dass die Verkehrssicherheit nicht mehr im gesamten Umfang gegeben ist. Von der Verwaltung war damals bereits eine Instandsetzung mit einer Straßensanierung der Wendelsteinstraße bzw. Zettlerstraße angedacht, da diese Straßen enorme Schäden, mitbegründet durch den Schwerlastverkehr bzgl. des 4-gleisigen Bahnausbaues, aufweisen.
2015 wurde von der Wohnbau GmbH des Landkreises der Bauantrag zur Erstellung von Sozialwohnungen an der Wendelsteinstraße 1 – 3 eingereicht, was wiederum zum Aufschub des Straßenausbaues führte.
Zwischenzeitlich sind die Schäden (Brückengeländer einschl. der Verankerungselemente, Betonkappen im Gehwegbereich, Chloridgehalt des Betonüberbaues, Betonabplatzungen bis auf die Bewehrung, Erneuerung der Entwässerungseinrichtung, Widerlagerbalken, usw.) so enorm, dass auch nach einer Sanierung keine Aussage über die Nutzungsdauer getroffen werden kann.
Schon allein aus wirtschaftlicher Sicht ist ein Neubau zu befürworten.
Zudem werden für eine Sanierung keine Fördermittel zur Verfügung gestellt, wohl aber für eine Erneuerung der Brücke. Voaussichtlich kann die Förderhöhe bis zu 50 % der Gesamtkosten betragen.
Die Zettlerstraße wurde vom LRA als Haupterschließungsstraße eingestuft.
Die Verwaltung schlägt deshalb vor, die Brücke zu erneuern sowie das Ingenieurbüro Tremel mit den Ingenieurleistungen (Honorarzone III) zu beauftragen, da das Ing. Büro Tremel bereits mit der Bauwerksprüfung betraut war und bereits 2015 mit der Sanierung der Brücke beauftragt war.
Das Ing. Büro Tremel geht von einer voraussichtlichen Baukostensumme in Höhe von ca. 860.000,-- € aus.
Hierzu entstehen vsl. Baunebenkosten in Höhe von ca. 140.000,--€ (Statik, Ingenieurhonorar, Baugrundgutachten, usw.).
Die Planung ist für 2019 vorgesehen und der Neubau im darauffolgenden Jahr, die Kosten werden dementsprechend in den Haushalten 2019 und 2020 eingestellt.
Rechtlich/fachliche Würdigung:
Finanzielle Auswirkungen:
| nein |
X | ja, siehe Begründung |
Ausgaben: | Einnahmen: |
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Einmalig 2018: € | Einmalig 2018: € |
Jährlich: € | Jährlich: € |
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Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:
Im Haushalt 2019 werden die Planungskosten bei HHSt. 6300-9420.033 in einer Höhe von 80.000,-- € (für 2020 40.000,-- € und für 2021 20.000,-- €) eingestellt. Für die Tiefbaumaßnahme werden 2019 20.000,-- €, 2020 400.000,-- € und 2021 150.000,-- € eingestellt.