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Beratungsfolge

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Sachverhalt
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  1. Beschreibung des Vorhabens

 

Das bestehende Wohngebäude Richard-Wagner-Straße 12 soll mit zwei eigenständigen Wohneinheiten so erweitert werden, daß dadurch ein dreispänniges Reihenhaus entsteht.

Diese Beschlußvorlage bezieht sich auf das geplant Reihenmittelhaus, welches unmittelbar an das Bestandsgebäude angebaut wird.

Das geplante Gebäude hat eine Breite von 5,60 m und eine Tiefe von 10,49 m. Die Dachneigung beträgt 38 °, wodurch sich eine Firsthöhe von 10,30 gemessen ab Rohfußboden EG ergibt. Das Bestandsgebäude hat demgegenüber eine Firsthöhe von 9,18 m und eine Dachneigung von 32 °, so daß der Anbau um 1,12 m höher wird.

 

  1. Fiktionsfrist

 

Eingang:09.11.2018

Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:09.01.2019

Nächste Bau- und Umweltausschußsitzung:14.01.2019

 

 

  1. Nachbarbeteiligung

 

Es liegen 4 Nachbargrundstücke im baurechtlichen Sinn vor. Sämtliche Eigentümer haben dem Vorhaben zugestimmt.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Das Vorhaben liegt in einem Gebiet ohne Bebauungsplan und beurteilt sich nach § 34 BauGB. Es fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung ein, die Erschließung ist gesichert.

Die erforderliche Stellplätze für das Reihenmittelhaus werden auf einem eigens herausgemessenen Flurstück (1980/12) in unmittelbarer Nähe zum beantragten Gebäude nachgeweisen. Die Zufahrt erfolgt über die Flurnummer 1980/11.

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag
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Der Bau- und Umweltausschuß erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB, da sich das Vorhaben nach § 34 BauGB einfügt.

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Anlage/n
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Lageplan

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