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Beratungsfolge

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Sachverhalt
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  1. Beschreibung des Vorhabens

 

Die Batteriesammelstelle auf der Wertstoffsammelstelle in der Hermann-Löns-Straße soll überdacht werden. Es ist eine Holzständerkonstruktion auf Punktfundamenten mit Trapezblechdach (Pultdach, DN 7°) geplant. Die Konstruktion soll mit den Grundmaßen 10,50 x 4,00 Metern errichtet werden. Die nördliche Wandhöhe beträgt 2,62 Meter, die südliche Wandhöhe 3,25 Meter. 

 

  1. Fiktionsfrist

 

Eingang:16.11.2018

Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:16.01.2019

Nächste Bau- und Umweltausschusssitzung:14.01.2019

 

 

  1. Nachbarbeteiligung

 

Es gibt drei baurechtliche Nachbargrundstücke. Nachbarunterschriften liegen nicht vor.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Für den Bereich ist ein Bebauungsplan (Nr. 65 „bei der Wertstoffsammelstelle“) in Aufstellung. Dieser besitzt allerdings noch keine Rechtsverbindlichkeit. Daher ist das Vorhaben derzeit als Außenbereichsvorhaben nach § 35 BauGB zu bewerten, da sich das Vorhaben außerhalb der Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteils nach § 34 BauGB befindet. Das Vorhaben ist als sogenanntes sonstiges Vorhaben im Außenbereich nach § 35 Abs. 2 BauGB zu werten. Da die Wertstoffsammelstelle bereits an dieser Stelle besteht, ist das Vorhaben nach dieser Norm zulässig.

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Die Baukosten i.H.v. 15.600,00 Euro laut Baubeschreibung trägt laut Marktbauamt das Landratsamt

 

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Beschlussvorschlag
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Der Bau- und Umweltausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bauantrag, da das Vorhaben nach § 35 Abs. 2 BauGB zulässig ist.

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Anlage/n
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Gezeichneter Lageplan

Eingabeplanung

Fotos    

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