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Beratungsfolge

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Sachverhalt
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  1. Beschreibung des Vorhabens

 

An Stelle eines abgebrannten Gebäudes in Reifersbrunn soll nun ein Wohnhaus mit drei Wohneinheiten errichtet werden. Neben dem Wohnhaus wird noch ein landwirtschaftliches Nebengebäude in einem separaten Bauantrag beantragt, dieser wurde aber im Verwaltungsweg bearbeitet. Das Wohnhaus wird mit 2 Vollgeschossen + Dachgeschoss mit Satteldach (DN 45°) errichtet. Die Wandhöhe beträgt 6,56 Meter, die Firsthöhe 10,16. Eine Wohneinheit ist im Erdgeschoss untergebracht. Eine Wohnung befindet sich im Erdgeschoss. Die beiden weiteren Wohnungen erstrecken sich je zur Hälfte über das OG und DG. Laut Planer ergibt sich eine GRZ von 0,22 und eine GFZ von 0,26.

 

  1. Fiktionsfrist

 

Eingang:19.11.2018

Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:19.01.2019

Nächste Bau- und Umweltausschusssitzung:14.01.2019

 

 

  1. Nachbarbeteiligung

 

Es gibt vier baurechtliche Nachbargrundstücke. Eines davon ist ebenfalls im Besitz der Bauherrin. Die Nachbarn der drei weiteren Grundstücke haben dem Vorhaben schriftlich zugestimmt. Somit sind alle Nachbarunterschriften vollständig vorhanden. Aufgrund der Gebäudeklasse 3 (aufgrund mehr als 2 Wohneinheiten) ist das Vorhaben jedoch durch den Bau- und Umweltausschuss und nicht im Verwaltungsweg zu behandeln.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Der Ortsteil Reifersbrunn wird inzwischen vom Landratsamt Aichach-Friedberg als Innenbereich nach § 34 BauGB gewertet. Das Vorhaben muss sich daher nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die nähere Umgebung einfügen, was das Vorhaben auch tut. Informativ sei erwähnt, dass die beiden Gebäude (Wohnhaus und landwirtschaftliches Nebengebäude) die Abstandsflächen zueinander nicht einhält. Hierzu wurde ein Abweichungsantrag gestellt, über den ausschließlich das Landratsamt zu entscheiden hat. Dies wurde auch bezüglich Brandschutz bereits besprochen. Das Vorhaben benötigt nach der Stellplatzsatzung des Marktes Mering fünf Stellplätze, die der Planer so auch darstellt. Der Stellplatznachweis ist erbracht. Die Erschließung ist gesichert.

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2018: €

Einmalig 2018: €

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

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Beschlussvorschlag
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Der Bau- und Umweltausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bauvorhaben, da dieses sich nach § 34 BauGB einfügt.

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Anlage/n
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  • Gezeichneter Lageplan
  • Eingabeplanung

 

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
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