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Beratungsfolge

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Sachverhalt
ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

  1. Beschreibung des Vorhabens

 

Das Grundstück Schloßmühlstraße 7 ist derzeit mit einem Einfamilienhaus bebaut. Hinter dem Wohnhaus befindet sich noch eine große Gartenfläche. Der Antragsteller möchte mit diesem Antrag auf Vorbescheid klären lassen, ob eine Bebauung des Gartengrundstückes mit einem Doppelhaus bauplanungsrechtlich genehmigungsfähig ist.

 

Die beiden Doppelhaushälften sollen mit je zwei Vollgeschossen + Dachgeschoss (ausgebaut) mit Satteldach (Dachneigung 35 Grad, Firsthöhe 7,974 Meter, Wandhöhe 7,00 Meter) errichtet werden. Der Antragsteller gibt für Haus 1 eine GRZ I (Hauptgebäude) von 0,24 und für Haus 2 eine GRZ I von 0,28 an.

 

  1. Fiktionsfrist

 

Eingang:27.12.2018

Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:27.02.2019

Nächste Bau- und Umweltausschusssitzung:11.02.2019

 

  1. Nachbarbeteiligung

 

Baurechtlich existieren sechs Nachbargrundstücke. Nachbarunterschriften liegen derzeit noch nicht vor, sollen aber laut Bauherr noch vor der Weitergabe des Antrages an das Landratsamt nachgereicht werden.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Das Vorhaben befindet sich innerhalb der Grenzen eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles ohne Bebauungsplan und beurteilt sich daher nach § 34 BauGB – Innenbereich. Das geplante Vorhaben muss sich nach diesem Paragraph nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die nähere Umgebung einfügen. Aus den beigefügten Fotos der Umgebung geht hervor, dass Wohngebäude mit einer Bebauung von 2+D Geschossen, wie geplant, mehrfach vorhanden sind. Das Vorhaben fügt sich daher nach § 34 BauGB ein.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass der Bau- und Umweltausschuss am 16.07.2018 zu einer Bauvoranfrage für den Neubau von 2 Doppelhäusern mit Garagen auf den beiden angrenzenden Grundstücken zwischen der Flößerstraße und dem jetzt betroffenen Grundstück Schloßmühlstraße 7 das gemeindliche Einvernehmen einstimmig erteilt hat. Der entsprechende Beschlussbuchauszug mit gezeichneten Lageplan des Vorhabens ist diesem Tagesordnungspunkt beigefügt. Dort sollen ebenfalls Doppelhäuser mit 2+D Geschossen entstehen. Der Antrag auf Vorbescheid befindet sich derzeit allerdings noch zur Genehmigung im Landratsamt Aichach-Friedberg. Schon aus Gründen der Gleichbehandlung wird empfohlen, das gemeindliche Einvernehmen auch für den vorliegenden Antrag zu gewähren.

 

Darüber hinaus muss die Erschließung gesichert sein. Die Zufahrt der Grundstücke soll über einen Privatweg an der nördlichen Grundstücksgrenze sichergestellt werden. Der Privatweg ist mit einer Breite von 3,20 Meter geplant. Dies kann als ausreichend erachtet werden. Die eigentumsrechtliche Situation muss entsprechend rechtlich gesichert werden, das die neuen Grundstücke verkehrsrechtlich an die öffentliche Verkehrsfläche angebunden sind (eigenes Flurstück mit Miteigentumsanteil oder Grunddienstbarkeit).

 

Stellplätze muss der Antragsteller erst in einem späteren Baugenehmigungsverfahren entsprechend der Stellplatzsatzung des Marktes Mering nachweisen, bei vorliegenden Antrag auf Vorbescheid sind die Stellplätze nicht zu beurteilen. Bei Doppelhäuser sind je Wohneinheit zwei Stellplätze nachzuweisen, somit also insgesamt vier Stellplätze. In der Eingabeplanung sind nach jetzigen Stand eine Doppelgarage und eine Einzelgarage mit jeweils vorgelagerten Stellplätzen geplant, so dass insgesamt sechs Stellplätze zur Verfügung stehen würden. Nach der jetzigen Planung wäre der Stellplatznachweis (über)erfüllt.

 

Informativ wird darauf hingewiesen, dass das Baugrundstück im Bereich des Überschwemmungsgebietes der Paar liegt. Durch die bereits gebauten bzw. derzeit im Bau befindlichen Hochwasserschutzmaßnahmen ist die wasserrechtliche Problematik allerdings neu durch das Landratsamt, Abteilung Wasserrecht bzw. das Wasserwirtschaftsamt Donauwörth neu zu bewerten und spielt in der Beurteilung über das gemeindliche Einvernehmen keine Rolle.

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2019 €

Einmalig 2019 €

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

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Beschlussvorschlag
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Der Bau- und Umweltausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB, da sich das Vorhaben nach § 34 BauGB einfügt. Auf wasserrechtliche Belange wird verwiesen.

 

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Anlage/n
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  • Gezeichneter Lageplan
  • Eingabeplanung
  • Fotos Umgebungsbebauung
  • Beschlussbuchauszug vom 16.07.2018 zum Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung von 2 Doppelhäusern nähe Flößerstraße mit gez. Lageplan des Vorhabens

 

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