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Beratungsfolge

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Sachverhalt
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  1. Beschreibung des Vorhabens

 

Der Antragsteller möchte an seine bestehende Metzgerei um einen erdgeschossigen Anbau erweitern. Der Anbau soll südlich an das Bestandsgebäude anschließen und als Gastraum dienen. Der Gastraum soll auf 25,43 m2 (Platz für 18 Sitzplätze bieten. Der Anbau soll ein Vordach erhalten. Ebenso soll der Eingangsbereich, über dem bereits auch jetzt schon ein Vordach besteht, ein neues Vordach erhalten. Da sowohl das Bestandsgebäude als auch der geplante Anbau direkt an der Grundstücksgrenze situiert sind, wird durch das Vordach der öffentliche Verkehrsraum/Gehweg (wie bisher zum Teil auch schon) überbaut. Hierzu stellt der Bauherr zusammen mit dem Bauantrag einen Antrag auf Überbauung des öffentlichen Grundes durch die Errichtung des Vordaches. Die überbauende, öffentliche Fläche beträgt 14,24 m2. Das Dach soll eine lichte Höhe 2,77 m2 haben. Die Tiefe des Vordaches variiert, ragt aber zwischen 70 cm und max. 124 cm auf den Gehweg. Entgegen einer ersten Planung wurde nun eine erneute Planung eingereicht, die ein abgeschrägtes Vordach im Bereich der Ampelanlage vorsieht. Somit kann die Ampel am bestehenden Standort verbleiben und wird nicht durch das Vordach verdeckt.

 

  1. Fiktionsfrist

 

Eingang:11.02.2019

Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:11.04.2019

Nächste Bau- und Umweltausschusssitzung:01.04.2019

 

  1. Nachbarbeteiligung

 

Das Grundstück grenzt im Osten an die Münchener Straße, im Norden an den Amtmannberg (öffentliche Verkehrsflächen), welche nicht als baurechtliche Nachbargrundstücke zählen. Fünf baurechtliche Nachbargrundstücke sind im Westen und Süden vorhanden. Nachbarunterschriften wurden nicht eingeholt.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Das Baugrundstück liegt im unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB. Hinsichtlich Art und Maß der baulichen Nutzung fügt sich der untergeordnete Baukörper ohne Probleme in die nähere Umgebung ein. Eine Überbauung der öffentlichen Verkehrsfläche dürfte hier als Vertretbar erachtet werden, da bereits jetzt eine Überbauung (Bestand) vorhanden ist und durch das neue Vordach keine Beeinträchtigung des Verkehrs zu erwarten sind.

Stellplätze:

 

Die bestehenden Räumlichkeiten mit den jeweiligen Nutzungen können als Altbestand gewertet werden. Durch den Anbau fallen zwei bestehende Stellplätze im Innenhof weg. Durch den Anbau entsteht nach der Stellplatzsatzung ein Mehrbedarf von zwei Stellplätzen (Gastraum = 1 Stellplatz je 15 m2 Nettogastraumfläche gem. 4.1 der Stellplatzsatzung des Marktes Mering, bei 25,43 m2 Nutzfläche = 1,69 = gerundet 2 Stellplätze). Somit werden 4 zusätzliche Stellplätze benötigt. Neben den 8 noch bestehenden Stellplätzen im Hof an der Münchener Straße werden diese 4 zusätzlichen Stellplätze (siehe Stellplätze Nr. 9-12 auf dem beigefügten Stellplatzplan) auf eigenen (gleichen) Grundstück hinter dem Nachbargebäude HsNr. 6 angeordnet. Die Zufahrt erfolgt über die Durchfahrt im Gebäude HsNr. 6. Somit müssen keine Stellplätze abgelöst werden, der Stellplatznachweis kann so akzeptiert werden.

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2019: €

Einmalig 2019: €

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

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Beschlussvorschlag
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Der Bau- und Umweltausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB, da sich das Vorhaben nach § 34 BauGB einfügt. Einer Überbauung des öffentlichen Verkehrsraumes (Gehweg) auf einer Fläche von 14,24 m2 durch das Vordach, wie beantragt, wird zugestimmt.

 

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Anlage/n
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  • Gezeichneter Lageplan 1:1000
  • Gebäudeansicht
  • Eingabeplanung

 

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