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Beratungsfolge

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Sachverhalt
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Erster Bürgermeister Kandler gibt folgenden Sachverhalt bekannt:

 

Im Bauantrag vom 22.12.2016 beantragte die Bauherrin die Errichtung einer Werbeanlage auf einem Flurstück nähe Augsburger Straße 45. Das gemeindliche Einvernehmen wurde in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 06.02.2017 nicht erteilt (12:1), da die Werbeanlage gegen die Werbeanlagensatzung des Marktes Mering verstößt. Mit Schreiben vom 05.04.2017 teilte das Landratsamt der Bauherrin diesen Sachverhalt mit. Die Bauherrin erhob daraufhin am 01.06.2017 beim Verwaltungsgericht Augsburg Klage.

 

Mit Urteil vom 13.12.2018 wurde das Landratsamt verpflichtet, die Baugenehmigung zu erteilen. Laut Verwaltungsgericht Augsburg steht die Werbeanlagensatzung dem Bauvorhaben nicht entgegen, sie ist unwirksam.

 

Das Landratsamt hat folglich mit Bescheid vom 18.02.2019 die Baugenehmigung erteilt und somit das rechtswidrig versagte Einvernehmen des Marktes Mering ersetzt.

 

Die Werbeanlagensatzung muss somit überarbeitet werden.

 

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Anlage/n
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