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Beratungsfolge

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Sachverhalt
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I. Beschreibung des Vorhabens

An dem bestehenden Reihenmittelhaus soll auf der Westseite die Terrasse mit einem Wintergarten ausgestattet werden.

Der Wintergarten erstreckt sich im Erdgeschoß als Grenzbebauung auf der nördlichen Grundstücksgrenze über eine Tiefe von 3,06 Metern und einer Breite von 3,68 m.

Da generell bei einem Reihenmittelhaus keine Abstandsflächen eingehalten werden können, liegt dem Bauantrag ein Antrag auf Abweichung von den Abstandsflächen bei. Dieser wird vom LRA geprüft und genehmigt.

 

 

II. Fiktionsfrist

 

Eingang:

13.03.2019

Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:

13.05.2019

Nächste Bau- und Umweltausschusssitzung:

06.05.2019

 

 

III. Nachbarbeteiligung

 

Die erforderlichen Nachbarunterschriften sind vollständig vorhanden.

Der nördlich angrenzende Nachbar hat dem Vorhaben mit Unterschrift zugestimmt. Die anderen Nachbarn wurden nicht gehört. Das Bestandsgebäude im Süden weist eine größere Tiefe auf, als das RMH Wilhelm-Busch-Straße 11.  Es ist somit von der Baumaßnahme nicht negativ berührt.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Das Vorhaben liegt im Innenbereich und ist baurechtlich nach § 34 BauGB zu beurteilen.

Das Vorhaben fügt sich ein.

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2019: €

Einmalig 2019: €

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

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Beschlussvorschlag
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Der Bau- und Umweltausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Vorhaben, da sich dieses nach § 34 BauGB einfügt.

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Anlage/n
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Lageplan

Eingabeplan  

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