I. Beschreibung des Vorhabens
Die gewerblichen Räume des Erdgeschosses, Augsburger Str. 5, werden künftig als Immobilienbüro genutzt. Das bisherige Versicherungsbüro hat den Firmensitz verlagert.
Zum Betreiben des Immobilienbüros soll eine Werbeanlage über den Schaufenstern am Haus angebracht werden. Die Werbeanlage besteht aus Einzelbuchstaben, welche über eine Breite von 3,30 m und eine Höhe von 0,5 m angebracht werden.
Jeder Buchstabe ist einzeln für sich hinterleuchtet. Dieser Leuchteffekt hat keine blendende Auswirkung auf den Straßenverkehr!
Zusätzlich soll ein Ausstecker in der Höhe von 0,56 m und einer Länge von 1,0 m angebracht werden, der den öffentlichen Verkehrsraum (=Gehweg) überbaut.
II. Fiktionsfrist
Eingang:15.03.2019
Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:15.05.2019
Nächste Bau- und Umweltausschusssitzung:06.05.2019
III. Nachbarbeteiligung
Die erforderlichen Nachbarunterschriften wurden nicht eingeholt
Rechtlich/fachliche Würdigung:
Das Vorhaben liegt im Innenbereich und ist baurechtlich nach § 34 BauGB zu beurteilen. Die Werbeanlagensatzung des Marktes Mering ist zu beachten. Die Werbeanlage hält die Festsetzungen der Werbeanlagensatzung ein. Ein Einfügen nach § 34 BauGB ist gegeben.
Für die Überbauung der öffentlichen Verkehrsfläche ist eine schriftliche Zustimmung der Straßenverkehrsbehörde in Form einer Sondernutzungserlaubnis zu beantragen.
Finanzielle Auswirkungen:
x | nein |
| ja, siehe Begründung |
Ausgaben: | Einnahmen: |
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Einmalig 2019: € | Einmalig 2019: € |
Jährlich: € | Jährlich: € |
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Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag: