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Beratungsfolge

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Sachverhalt
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I. Beschreibung des Vorhabens

 

Die gewerblichen Räume des Erdgeschosses, Augsburger Str. 5, werden künftig als Immobilienbüro genutzt. Das bisherige Versicherungsbüro hat den Firmensitz verlagert.

Zum Betreiben des Immobilienbüros soll eine Werbeanlage über den Schaufenstern am Haus angebracht werden. Die Werbeanlage besteht aus Einzelbuchstaben, welche über eine Breite von 3,30 m und eine Höhe von 0,5 m angebracht werden.

Jeder Buchstabe ist einzeln für sich hinterleuchtet. Dieser Leuchteffekt hat keine blendende Auswirkung auf den Straßenverkehr!

Zusätzlich soll ein Ausstecker in der Höhe von 0,56 m und einer Länge von 1,0 m angebracht werden, der den öffentlichen Verkehrsraum (=Gehweg) überbaut. 

 

II. Fiktionsfrist

 

Eingang:15.03.2019

Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:15.05.2019

Nächste Bau- und Umweltausschusssitzung:06.05.2019

 

 

III. Nachbarbeteiligung

 

Die erforderlichen Nachbarunterschriften wurden nicht eingeholt

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Das Vorhaben liegt im Innenbereich und ist baurechtlich nach § 34 BauGB zu beurteilen. Die Werbeanlagensatzung des Marktes Mering ist zu beachten. Die Werbeanlage hält die Festsetzungen der Werbeanlagensatzung ein. Ein Einfügen nach § 34 BauGB ist gegeben.

Für die Überbauung der öffentlichen Verkehrsfläche ist eine schriftliche Zustimmung der Straßenverkehrsbehörde in Form einer Sondernutzungserlaubnis zu beantragen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2019: €

Einmalig 2019: €

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

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Beschlussvorschlag
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Der Bau- und Umweltausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bauvorhaben, da sich dieses nach § 34 BauGB einfügt.

Eine Sondernutzungserlaubnis ist bei der Verkehrsrechtsbehörde des Marktes Mering zu beantragen und vorzulegen.

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Anlage/n
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Lageplan

Eingabeplan    

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
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