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Beratungsfolge

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Sachverhalt
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Die Gemeinde Egling an der Paar hat die 23. Änderung ihres Flächennutzungsplanes beschlossen. Mit Schreiben vom 21.03.2019 weist das von der Gemeinde Egling beauftragte Planungsbüro auf die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger sonstiger Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB hin. Zu der Änderung kann bis zum 26.04.2019 Stellung genommen werden.

 

Die Unterlagen sind im Internet unter http://www.egling.com abrufbar.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Durch die 23. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Egling an der Paar werden keine Belange der Gemeinde Schmiechen berührt.

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2019: €

Einmalig 2019: €

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

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Beschlussvorschlag
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Der Gemeinderat Schmiechen beschließt, keine Einwände, keine Anregungen und keine Änderungen bezüglich der 23. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Egling an der Paar vorzubringen, da Belange der Gemeinde Schmiechen nicht berührt sind.

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Anlage/n
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Schreiben Planungsbüro

Vorentwurf Planzeichnung und Satzung der 23. Änderung des FNPs

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