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Beratungsfolge

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Sachverhalt
ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Auf Wunsch unseres Wasserwerks soll die aktuelle BGS-WAS in einigen Punkten angepaßt werden. Die Änderungen betreffen lediglich den § 9a der Satzung und beziehen sich auf folgende Punkte:

  • Für Zählerstandrohre soll statt der bisherigen Grundgebühr von 25,00 EUR nun noch eine zusätzliche Leihgebühr von 1,00 EUR pro Kalendertag erhoben werden. Darüber hinaus wird aus Gründen der Rechtssicherheit klargestellt, daß auch der Wasserverbrauch nach der festgelegten Gebühr abgerechnet wird.
  • Bei den Bauwasseranschlüssen soll künftig unterscheiden werden zwischen Wohngebäuden mit maximal 2 Wohneinheiten und sonstigen Bauvorhaben. Bei den Wohngebäuden mit maximal 2 Wohneinheiten werden die Kosten für den Bauwasserzähler pauschal mit 250 EUR abgerechnet, während bei allen übrigen Bauvorhaben der Bauwasserzähler nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet wird.

 

Die genauen Änderungen ergeben sich aus der beigfügten Textsynopse, in der sie rot dargestellt sind.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Da der Umfang der Änderungen überschaubar ist, wurde auf einen kompletten Satzungsneuerlaß verzichtet, stattdessen ergeht eine Änderungssatzung.

 

 

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Beschlussvorschlag
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Der Marktgemeinderat beschließt den Erlass der 1. Änderungssatzung zur BGS-WAS in der Entwurfsfassung vom 21.02.2019. Der beigefügte Satzungstext ist Bestandteil dieses Beschlusses.

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Anlage/n
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Textsynopse

Änderungssatzung Entwurf vom 21.02.2019 

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