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Beratungsfolge

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Sachverhalt
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Für das Integrative Kinderhaus Kapellenberg besteht aktuell eine Betriebserlaubnis für höchstens 105 gleichzeitig anwesende Kinder. Davon können in der Krippe 30 Kinder im Alter von 1 Jahr und 3 Jahren betreut werden. Im Kindergarten werden max. 75 Kinder im Alter von 2,6 Jahren bis zum individuellen Schuleintrittsalter betreut, davon werden 7 Integrative Plätze angeboten.

 

Mit Beschluss vom 13.12.2018 hat sich der Marktgemeinderat Mering für den Erwerb des Kornblumenring 8 und 10 zur Erweiterung der bestehenden Einrichtung entschieden, hierzu nochmal der Beschlusstext:

 

  • Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Immobilienbüro VELVET HOME in Kontakt zu treten und entsprechende Kaufpreisverhandlungen zu führen.

 

  • Der Marktgemeinderat stimmt dem Erwerb des Zweifamilienhauses am Kornblumenring 8 und 10 in 86415 Mering zum Kaufpreis von max. 1.470.000 EUR zu.

 

  • Die Verwaltung wird beauftragt das Zuwendungsverfahren zur Schaffung von Betreuungsplätzen nach Art. 10 FAG und dem 4. SIP einzuleiten.

 

  • Die Verwaltung wird bevollmächtigt den Ingenieurvertrag (Leistungsphase 1 – 4) mit dem Ingenieurbüro Mach Kissing, und dem Ingenieurbüro für Haustechnik, PLANTEC, Kissing, abzuschließen.

 

  • Die Verwaltung wird weiter bevollmächtigt, den Folgeauftrag für die Leistungsphasen 5 – 9 an das Ingenieurbüro Mach und dem Ingenieurbüro PLANTEC (Haustechnik) zu vergeben, sowie alle zur Ausführung der Baumaßnahme notwendig werdenden weiteren Verträge (einschl. aller Zusatzaufträge).

 

Um einen vollständigen Zuwendungsantrag stellen zu können, ist es erforderlich neben weiteren Unterlagen eine Bedarfsanerkennung beizufügen.

 

Mit der Erweiterung der bestehenden Einrichtung können folgende Betreuungsplätze anerkannt werden:

 

Kinderkrippe:

Erweiterung der bestehenden Einrichtung – Kapellenberg 1 – um 15 Kinderkrippenplätze im Alter von 1 Jahr bis 3 Jahre, somit insgesamt 45 Kinderkrippenplätze in drei Gruppen.

 

Kindergarten:

Erweiterung um drei Gruppen für Kinder im Kindergartenalter – Kornblumenring 8 + 10 –  75 Plätze, davon 3 Integrative Plätze und 5 Plätze für Kinder von 2,6 Jahren bis 3 Jahre. Insgesamt betrachtet 125 Kindergartenplätze.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Art. 7 Örtliche Bedarfsplanung BayKiBiG

Die Gemeinden entscheiden, welchen örtlichen Bedarf sie unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der Eltern und ihrer Kinder für eine kindgerechte Bildung, Erziehung und Betreuung sowie sonstiger bestehender schulischer Angebote anerkennen. Hierbei sind auch die Bedürfnisse von Kindern mit bestehender oder drohender Behinderung an einer wohnortnahen Betreuung in einer Kindertageseinrichtung im Sinn dieses Gesetzes zu berücksichtigen. Die Bedarfsplanung nach § 80 SGB VIII bleibt unberührt. Die Gemeinden haben die Entscheidung nach Satz 1 entsprechend den örtlichen Gegebenheiten regelmäßig zu aktualisieren.

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2019: €

Einmalig 2019: €

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

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Beschlussvorschlag
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Der Marktgemeinderat erkennt den Bedarf für die Erweiterung des Integrativen Kinderhauses Kapellenberg ab Inbetriebnahme – voraussichtlich ab Februar 2020 – mit 75 Kindergartenplätzen, davon 3 Integrative Plätze und 5 Betreuungsplätze für Kinder von 2,6 Jahren bis 3 Jahren an.

 

Der Marktgemeinderat erkennt zudem den Bedarf von zusätzlich 15 Kinderkrippenplätzen im bestehenden Gebäude des Integrativen Kinderhauses Kapellenberg 1 an.

 

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Anlage/n
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