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Beratungsfolge

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Sachverhalt
ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Aufgrund der geplanten Bebauung des Grundstücks Flur Nr. 38/4 wurde die Planung angepasst und die in Zukunft erforderliche Grundstückszufahrt und auch die für eine Bebauung erforderlichen Grundstücksanschlüsse für Abwasser und Kanal mit berücksichtigt.

Die Zufahrt und auch die Anschlüsse werden über das Gemeindegrundstück Flur Nr. 38/4 geführt. Der Grundeigentümer bittet um eine Sicherung der Zufahrt und auch der Kanal und Wasserleitungsanschlüsse.

Da es sich um eine Planänderung gegenüber der beschlossenen Planung handelt ist der Beschluss des Gemeindertes erforderlich.

Um Beratung und Beschlussfassung wird gebeten.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

nein

X

ja, siehe Begründung

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

Die Kosten für die Kanal- und Wasserleitungsanschlüsse bis zur Grundstücksgrenze sind von der Gemeinde zu tragen. Die anfallenden Kosten sind im Haushalt 2019 berücksichtigt.

 

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Beschlussvorschlag
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Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Sachvortrag und stimmt der Änderung der Planung im Bereich des Grundstücks Flur Nr. 38/4 und der dauerhaften Nutzung des Gemeindegrundstücks Flur Nr. 38/3 als Grundstückszufahrt und für die erforderlichen Hausanschlüsse für Wasser- und Kanal und sonstiger Sparten zu.

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Anlage/n
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Planausschnitt

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
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