Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren
Sachverhalt
ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Inhalt der Stellungnahme vom 29.01.2019:

Der Markt Mering beabsichtigt keine planerischen Veränderungen oder sonstige Maßnahmen vorzunehmen, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Plangebietes von Bedeutung sein könnte.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine ausreichende Dimensionierung der Abwasserkanäle gewährleistet sein muss, die Einleitungsmengen dürfen nicht überschritten werden. Dem Mischwasserkanal darf nur Schmutzwasser zugeführt werden, nicht verschmutztes Niederschlagswasser ist auf dem Grundstück zu versickern. Sollte eine Versickerung laut Sachverständigen nicht möglich sein, ist das Niederschlagswasser in einem Zwischenspeicher zu sammeln und schadlos durch gedrosseltes Ableiten in den Mischwasserkanal zu beseitigen.

Parkplatzbereiche sind mit offenporigem Pflaster (offenporige Fläche), wenn möglich als Sandstreudecke auszubilden.

Die gesamten Versiegelungsflächen sind auf ein Mindestmaß zu beschränken und einzuhalten.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

In der Satzung werden Festsetzungen zum Umgang mit unverschmutzten Niederschlags­wasser aufgenommen. Durch die Festsetzung eine max. zulässigen Grundflächenzahl wird bereits ein verträgliches Maß der baulichen Nutzung sichergestellt. Hinsichtlich der Gestaltung von Stellplätzen wird die auf die Stellplatzsatzung des Marktes Mering in der Fassung vom 23.03.2012 hingewiesen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Reduzieren
Beschlussvorschlag
ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Der Marktgemeinderat beschließt den Anregungen in Teilen stattzugeben.

Reduzieren
Anlage/n
ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
geschlossen
Keine Ergebnisse gefunden.