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Beratungsfolge

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Sachverhalt
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Die Gemeinde Merching hat die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02 „An der Kirchfeldfeldstraße“ beschlossen. Ein Teilbereich (Grundstück der Grund- und Mittelschule) des bisherigen Bebauungsplanes wird in einem separaten Verfahren aufgehoben. Mit Schreiben vom 18.04.2019 hat die Gemeinde Merching nach § 4 Abs. 2 BauGB, durch Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB im Rahmen der Unterrichtung über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die Behörden am Verfahren beteiligt und aufgefordert, sich im Bedarfsfalle bis zum 31.05.2019 zu äußern.

 

Die Unterlagen sind im Internet unter https://www.gemeinde-merching.de abrufbar.

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Durch die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02  „An der Kirchfeldstraße“ der Gemeinde Merching bzw. durch die Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 02 „An der Kirchfeldstraße“ werden keine Belange der Gemeinde Schmiechen berührt.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2019: €

Einmalig 2019: €

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

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Beschlussvorschlag
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Der Gemeinderat Schmiechen beschließt, keine Einwände, keine Anregungen und keine Änderungen bezüglich der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02 „An der Kirchfeldstraße“ und der Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 02 „An der Kirchfeldstraße“ der Gemeinde Merching vorzubringen, da Belange der Gemeinde Schmiechen nicht berührt sind.

 

 

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Anlage/n
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  • Planunterlagen

 

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