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Beratungsfolge

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Sachverhalt
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Inhalt der Stellungnahme vom 11.04.2019:

Das städtebauliche Konzept des Bebauungsplans wurde überarbeitet und dem Bedarf ange-passt. Die kleinteiligeren Bauräume, die im Westen geplanten öffentlichen Grünflächen sowie die geplante Fuß- und Radwegverbindung Richtung Bahnhof sind positive Ansätze, das großflächige Gewerbegebiet besser in die Landschaft einzubinden.

Wir verweisen jedoch weiterhin auf die bereits in der Stellungnahme vom 08.12.2017 formu-lierten Anmerkungen.

Die westliche Eingrünung reicht nicht aus, um die festgesetzten Gebäudehöhen in die Land-schaft zu integrieren. Insbesondere aufgrund der überarbeiteten Planung hätte hier eine An-passung stattfinden müssen.

Konkrete Festsetzungen zur Fassadenfarbe und Dacheindeckung sind notwendig, um ein harmonisches Gesamtbild zu erreichen. Ein Ausschlusskatalog ist nicht zielführend.

Durch die gute Einsehbarkeit von oben (Umgehungsstraße B2) wäre eine Festsetzung zur Ausführung der Dächer, als extensiv genutzte Gründächer, für eine orts- und landschafts-verträgliche Einbindung zielführend. Die weitgehend fehlende Durchgrünung des Gebiets könnte so kompensiert werden. Die derzeit geplanten öffentlichen Grünflächen im Westen werden langfristig entfallen, um eine Erschließungsanbindung für eine spätere Erweiterung des Gebiets zu ermöglichen.

Der Gemeinde wird empfohlen, die oben aufgeführten Anregungen in ihrer Planung zu berücksichtigen.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Der Markt Mering weist darauf hin, dass anstelle des ursprünglich vorhabenbezogenen Be-bauungsplanes mit seinem großflächigen zusammenhängenden Hallenkomplexen inzwischen ein Angebotsbebauungsplan mit 7 Baufeldern und nach derzeitigem Stand rund 20 Grund-stücksparzellen entstehen wird. Das bedeutet städtebaulich, dass anstelle großräumiger Bau-körper, kleinteilige bauliche Anlagen in unterschiedlicher baulicher Kubatur entstehen werden.

Die festgesetzten öffentlichen und privaten Grünflächen sind für ein Gewerbegebiet aus Sicht des Marktes Mering angemessen, um einerseits den Belangen der Wirtschaft und den benö-tigen Bauflächen Rechnung zu tragen und anderseits dem Gebot der flächensparenden Bau-weise Rechnung zu tragen.

Der Markt Mering weist weiterhin darauf hin, dass das Plangebiet sich nicht in einem unbelas-teten Kulturlandschaftsraum, sondern im Gegenteil in einem stark durch die Europäische Hochgeschwindigkeitstrasse der DB AG Augsburg – München mit zerschneidenden Lärm-schutzwänden und der Bundesstraße B 2 vorbelasteten Raum befindet. Nachdem mittel- bis langfristig eine westliche Erweiterung des Gewerbegebiets vorbehalten werden soll, ist der vorgesehene Pflanzstreifen mit einer Breite von 8,0 m ausreichend.

 

Der Markt Mering sieht kein planungsrechtliches Bedürfnis, das kleinteilige Gewerbegebiet im Hinblick auf gestalterische Festsetzungen über die Festsetzungen in § 7 hinaus zu steuern.

Der Markt Mering erkennt die angesprochene Einsehbarkeit „von oben“ von Seiten der Bun-desstraße B 2 und die mit einer Eingrünung der Dachflächen erzielbare stärkere Durchgrünung als Abwägungsbelang, misst aber der Entwicklung des kleinteiligen Gewerbegebiets insbe-sondere auch für mittelständische Betriebe, die auf eine kostensparende Bauweise angewie-sen sind, ein höheres Gewicht bei.

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

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Beschlussvorschlag
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Der Marktgemeinderat beschließt den Anregungen nicht stattzugeben.

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Anlage/n
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