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Beratungsfolge

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Sachverhalt
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Inhalt der Stellungnahme vom 18.03.2019:

gegen die geplante 12. Änderung des FNP bestehen von unserer Seite keine Einwände. Im Geltungsbereich befinden sich keine flächennutzungsplanrelevanten Anlagen unseres Unter-nehmens.

Zum genannten Bebauungsplan nehmen wir wie folgt Stellung.

Zur elektrischen Versorgung des geplanten Gebietes sind Mittel- und Niederspannungskabel erforderlich. Eine Kabelverlegung ist in der Regel nur in Gehwegen, Versorgungsstreifen, Begleitstreifen oder Grünstreifen ohne Baumbestand möglich.

Des Weiteren ist für die Erschließung der kommenden Bebauung die Errichtung mehrerer neuen Transformatorenstationen erforderlich. Hierfür bitten wir Sie, eine entsprechende Flä-che von je ca.20-30 qm für den Bau und Betrieb einer Transformatorenstation in Form einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit zur Verfügung zu stellen. Mögliche Standorte haben wir im beigefügten Lageplan rot umrandet. Die Standorte müssen öffentlich zugänglich sein.

Bereits bei Baubeginn der ersten Gebäude muss verbindlich gewährleistet sein, dass wir über die Stationsgrundstücke verfügen können. Zu dem Zeitpunkt müssen befestigte Verkehrsflächen vorhanden sein, die von LKW mit Tieflader befahren werden können.

Für den rechtzeitigen Ausbau des Versorgungsnetzes sowie die Koordinierung mit dem Stra-ßenbauträger und anderer Versorgungsträger ist es notwendig, dass der Beginn und Ablauf der Erschließungsmaßnahmen im Planbereich frühzeitig (mindestens 3 Monate) vor Baube-ginn der Bayernwerk Netz GmbH schriftlich mitgeteilt wird.

Nach § 123 BauGB sind die Gehwege und Erschließungsstraßen soweit herzustellen, dass Erdkabel in der endgültigen Trasse verlegt werden können.

Ausführung von Leitungsbauarbeiten sowie Ausstecken von Grenzen und Höhen:

− Vor Beginn der Verlegung von Versorgungsleitungen sind die Verlegezonen mit endgülti-gen Höhenangaben der Erschließungsstraßen bzw. Gehwegen und den erforderlichen Grundstücksgrenzen vor Ort bei Bedarf durch den Erschließungsträger (Gemeinde) abzu-stecken.

− Für die Ausführung der Leitungsbauarbeiten ist der Bayernwerk Netz GmbH ein angemes-senes Zeitfenster zur Verfügung zu stellen, in dem die Arbeiten ohne Behinderungen und Beeinträchtigungen durchgeführt werden können.

 

Bei der Bayernwerk Netz GmbH dürfen für Kabelhausanschlüsse nur marktübliche Einfüh-rungssysteme, welche bis mind. I bar gas- und wasserdicht sind, verwendet werden. Prüfnach-weise sind vorzulegen. Wir bitten Sie, den Hinweis an die Bauherren in der Begründung auf-zunehmen.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Der Markt Mering weist darauf hin, dass bereits eine Transformatorenstation als Hinweis in der Planzeichnung eingezeichnet ist. Gemäß der Stellungnahme und dem beigefügten Lage-

plan sind seitens der Bayernwerk Netz GmbH jedoch mehrere Standorte notwendig. Die wei-teren im Lageplan eingezeichneten Transformatorenstationen werden daher als Hinweis in der Planzeichnung übernommen.

Der Markt Mering weist darauf hin, dass unter Punkt E) Textliche Hinweise und nachrichtliche Übernahmen der Satzung bereits der Hinweis bezüglich der Kabelhausanschlüsse aufgenom-men wurde.

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

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Beschlussvorschlag
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Der Marktgemeinderat beschließt der Anregung stattzugeben. Die weiteren Hinweise werden zur Kenntnis genommen und im Rahmen der Ausführungsplanung beachtet.

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Anlage/n
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