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Beratungsfolge

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Sachverhalt
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  1. Beschreibung des Vorhabens

 

Seitens des Bauherrn wurden drei Pläne bezüglich der Stellplätze beim Mühlweg 7 eingereicht. Gegenstand dieser Beschlussvorlage sind 28 (westliche) Stellplätze. Die derzeit schräg angeordneten Stellplätzen sollen leicht gedreht werden. Die Fahrflächen sollen aus Asphalt, die Stellplätze sollen aus versickerungsfähigem Material mit Einfassung hergestellt werden. An der Grundstückseinfahrt soll zudem eine Schranke gebaut werden.

 

  1. Fiktionsfrist

 

Eingang:27.06.2019

Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:27.08.2019

Nächste Bau- und Umweltausschusssitzung:09.09.2019

 

  1. Nachbarbeteiligung

 

Baurechtlich gibt es 8 Nachbargrundstücke. Nachbarunterschriften wurden nicht eingeholt.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Stellplätze sind gemäß Art. 57 Abs. 1 Nr. 15 Buchstabe b) BayBO nur bis zu einer Gesamtfläche von 300 m2 im Innenbereich verfahrensfrei. Die Stellplätze befinden in einem Gebiet ohne Bebauungsplan und beurteilen sich nach § 34 BauGB. Somit ist das Vorhaben bauantragspflichtig. Der hier gegenständliche Plan 1 bezieht sich auf die 28 westlichsten Stellplätze, der Bestand ist baurechtlich genehmigt (Az.: A9501543, Bescheid vom 13.05.1996). Diese Stellplätze waren Bestandteil des Bauantrages zum Um- und Anbau des Sport- und Schuhhauses, sowie Errichtung eines Ladencafes, einer Lottoannahmestelle, eines Bankautomatenraumes und eines zusätzlichen Geschäftsraumes, Münchener Straße 35 a vom 08.11.1995. Da die Stellplätze nur saniert und geringfügig neu geordnet werden, hat das Vorhaben Bestandsschutz. Es fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung ein.  Auf wasserrechtliche Belange wird aufgrund der Nähe zur Paar verwiesen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2019: €

Einmalig 2019: €

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

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Beschlussvorschlag
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Der Bau- und Umweltausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB, da sich das Vorhaben nach § 34 BauGB einfügt. Im Falle einer Beurteilung als Vorhaben im Außenbereich nach § 35 BauGB durch das Landratsamt gilt das Einvernehmen auch hierfür als erteilt.  Auf wasserrechtliche Belange wird aufgrund der Nähe zur Paar verwiesen.

 

 

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Anlage/n
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  • Übersichtsplan

 

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