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Beratungsfolge

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Sachverhalt
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  1. Beschreibung des Vorhabens

 

Der Antragsteller möchte mit diesem Antrag auf Vorbescheid klären, ob eine Bebauung des Gartengrundstückes Adalbert-Stifter-Ring 11 baurechtlich genehmigungsfähig ist. Es soll ein Einfamilienhaus (E+D) im Stile der vorhanden Umgebungsbebauung mit einer Wohnfläche von ca. 113 m2, mit den Außenmaßen von ca. 8,56 Meter x 9,185 Meter, mit Satteldach (Dachneigung 45°) und einem Kniestock auf ca. 0,76 Meter im DG entstehen. Die Traufhöhe ist mit 3,61 Meter, die Firsthöhe mit 7,86 Meter angegeben. Das Grundstück soll entsprechend geteilt werden und wird über eine Zufahrt im nördlichen Teil des Grundstückes erschlossen. 

 

  1. Fiktionsfrist

 

Eingang:02.07.2019

Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:02.09.2019

Nächste Bau- und Umweltausschusssitzung:09.09.2019

 

  1. Nachbarbeteiligung

 

Es sind vier Nachbargrundstücke im baurechtlichen vorhanden. Für den Antrag auf Vorbescheid wurden keine Nachbarunterschriften eingeholt.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Bauplanungsrechtlich liegt das Baugrundstück im unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB. Hinsichtlich Art und Maß der baulichen Nutzung fügt sich der geplante Baukörper in die umliegende Umgebung ein. Bislang sind alle Gartengrundstücke westlich entlang des Straßenzuges (östlicher Teil des Adalbert-Stifter-Rings) noch unbebaut. Durch die Bebauung würde eine neue Bauzeile eröffnet, im Rahmen der innerörtlichen Nachverdichtung ist hier allerdings eine Bebauung zu befürworten. Die Erschließung für das Bestandsgrundstück ist gesichert. Stellplätze sind nicht Gegenstand des Antrages auf Vorbescheids und müssen erst im Baugenehmigungsverfahrens nachgewiesen werden. Allerdings sind die beiden erforderlichen Stellplätze bereits in den Unterlagen dargestellt, daher kann der Stellplatznachweis auf jeden Fall erbracht werden.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2019: €

Einmalig 2019: €

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

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Beschlussvorschlag
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Der Bau- und Umweltausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB, da sich das Vorhaben nach § 34 BauGB einfügt.

 

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Anlage/n
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  • Lagepläne
  • Eingabepläne

 

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