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Beratungsfolge

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Sachverhalt
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  1. Beschreibung des Vorhabens

 

Im Rahmen der hydrologischen Ausgleichsmaßnahmen für den Gewerbepark Mering West muss für die Herstellung zweier Flachmulden noch ein Abgrabungsantrag gestellt werden. Der Anlass für die Abgrabungen sind Maßnahmen zur Sicherung des Hochwasserschutzes, welche im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 67 „Gewerbepark Mering West“ erforderlich sind. Das Entwicklungsziel ist die Schaffung von Retentionsraum in Form von zwei Flachmulden, jeweils im West und im mittleren Bereich des betroffenen Flurstückes. Die Maßnahme erfolgt auf einer Fläche von ca. 1127m2 mit einer durchschnittlichen Tiefe von 38 cm. Flachmulde Nr. 1 soll 29 Meter lang und 29 Meter breit werden. Die maximale Tiefe beträgt 60 cm. Flachmulde Nr. 2 soll 24 Meter lang und 14 Meter breit werden. Die maximale Tiefe beträgt 50 cm. Das gesamte Volumen der Mulden beträgt 422,5 m3

 

  1. Fiktionsfrist

 

Eingang:*

Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:*

Nächste Bau- und Umweltausschusssitzung:09.09.2019

 

* bis Dato ist der Bauantrag noch nicht eingegangen. Daher hat die Fiktionsfrist noch begonnen.

 

  1. Nachbarbeteiligung

 

Baurechtlich existieren vier Nachbargrundstücke. Zwei davon sind aktuell noch im Besitz des Marktes Mering. Von den weiteren Nachbarn liegen keine Unterschriften vor.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Der Antrag auf Abgrabungsgenehmigung ist nach Art. 7 BayAbgrG erforderlich, da die Abgrabung mehr als 500 m2 Fläche betrifft (insgesamt 1127 m2 Fläche). Die geplanten Mulden befinden sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 67 „Gewerbepark Mering West“. Das Vorhaben entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes, die Fläche ist im Bebauungsplan bereits als „Fläche für den Retentionsraumausgleich der Hochwassergefahrenfläche HQ 100“ festgelegt. Der Bebauungsplan ist allerdings noch nicht rechtsverbindlich. Das Vorhaben ist nach § 33 BauGB zulässig (Zulässigkeit von Vorhaben während der Planaufstellung), da das Vorhaben den künftigen Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht entgegen steht.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2019: €

Einmalig 2019: €

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

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Beschlussvorschlag
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Der Bau- und Umweltausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag nach § 36 BauGB, da das Vorhaben den künftigen Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 67 "Gewerbepark Mering West" nicht widerspricht und darüber hinaus nach § 33 BauGB zulässig ist. Das Vorhaben ist darüber hinaus nach den Vorschriften des BayAbgrG ebenfalls zulässig.

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Anlage/n
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  • Lageplan
  • Eingabeplan

 

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