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Beratungsfolge

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Sachverhalt
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  1. Beschreibung des Vorhabens

 

Neben dem Antrag auf isolierte Befreiung bezüglich der Errichtung einer Einfriedung wurde nachträglich noch ein Bauantrag für die Nutzungsänderung einzelner Räume der Ankerzentrum-Dependance und die Errichtung eines Wachcontainers mit den Maßen 2,86 x 3,00 Meter (6,51 m2) neben dem nördlichen Schwenktor eingereicht. Dieser dient der Überwachung und Sicherheit. Laut Beschreibung der Planer werden einzelne, bestehende Unterkunftsräume in Lager- und Büroräume umgenutzt, da diese zusätzlich benötigt werden. Durch die Umnutzung reduziert sich die Bettenanzahl von ursprünglich 176 genehmigten Betten auf 154 Betten. Weiterhin wurden Wasch- und Trockenraum, Kinderwagenabstellraum, Hygieneartikel und Security in die Planung integriert.

 

  1. Fiktionsfrist

 

Eingang:11.07.2019

Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:11.09.2019

Nächste Bau- und Umweltausschusssitzung:09.09.2019

 

  1. Nachbarbeteiligung

 

Baurechtlich gibt es zwei Nachbargrundstücke. Über die beantragten Änderungen wurden die Nachbarn entsprechend schriftlich informiert. Nachbarunterschriften liegen aber nicht vor.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Der von der Nutzungsänderung betroffene Gebäudekomplex befindet sich im Geltungsbereich des inzwischen rechtsverbindlichen, qualifizierten Bebauungsplanes Nr. 66 „Geßweinstraße“. Die angezeigten Änderung entsprechen den Vorgaben des Bebauungsplanes.

 

Die Freifläche nördlich des Gebäudes und der Hörmannsberger Straße, auf welcher das Wachhaus errichtet werden soll, liegt nicht im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 66 „Geßweinstraße“. Dies resultiert daraus, dass dies früher ein eigenes Grundstück war, welches vom Eigentümer der südlich angrenzenden Fläche erst während des Bauleitverfahrens erworben wurde und mit dieser Fläche inzwischen grundbuchrechtlich verschmolzen wurde.

 

Bauplanungsrechtlich beurteilt sich dieses Nebengebäude nach § 34 BauGB. Hinsichtlich Art und Maß der baulichen Nutzung fügt es sich in die nähere Umgebung ein.

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2019: €

Einmalig 2019: €

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

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Beschlussvorschlag
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Der Bau- und Umweltausschuss stellt fest, dass die Nutzungsänderung den Vorgaben des Bebauungsplanes Nr. 66 „Geßweinstraße“ entspricht. Der ebenfalls beantragte Wachcontainer liegt außerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 66 „Geßweinstraße“. Der Bau- und Umweltausschuss erteilt hierzu sein Einvernehmen, da sich der Container gemäß § 34 BauGB einfügt.

 

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Anlage/n
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  • Lageplan
  • Eingabeplanung

 

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