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Beratungsfolge

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Sachverhalt
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  1. Beschreibung des Vorhabens

 

Auf dem Grundstück Hauptstraße 25 in Steindorf soll das Bestandsgebäude abgerissen werden. Das Grundstück soll neu bebaut werden. Das Grundstück soll entweder mit einem Dreispänner (Reihenhaus) oder mit einem Doppelhaus bebaut werden. Mit dieser formlosen Voranfrage soll geklärt werden, ob die Gemeinde einer oder beiden Varianten zustimmt.

 

Gegenstand dieser Beschlussvorlage ist die Bebauung mit einem Dreispänner. Als Maße wurden 22 Meter x 8,5 Meter angegeben. Laut mündlicher Aussage soll das Gebäude mit 2 Vollgeschossen und steiler geneigtem Satteldach errichtet werden.

 

  1. Fiktionsfrist

 

Eingang:*

Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:*

Nächste Gemeinderatssitzung:01.08.2019

 

* es wurde noch kein formeller Bauantrag oder Antrag auf Vorbescheid eingereicht, daher gibt es aktuell noch keine Fiktionsfrist.

 

  1. Nachbarbeteiligung

 

Baurechtlich gibt es vier Nachbargrundstücke. Nachbarunterschriften liegen nicht vor.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Das Baugrundstück liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes und beurteilt sich daher nach § 34 BauGB als Vorhaben im Innenbereich. Das Vorhaben fügt sich hinsichtlich Art und Maß der baulichen Nutzung in die nähere Umgebung ein.

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2019: €

Einmalig 2019: €

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

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Beschlussvorschlag
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Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB bezüglich der Errichtung eines Dreispänners, da sich das Vorhaben nach § 34 BauGB einfügt.

 

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Anlage/n
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