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Beratungsfolge

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Sachverhalt
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Die Gemeinde Merching hat die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 33 „Sondergebiet Photovoltaikanlage“ beschlossen. Mit Schreiben vom 09.08.2019 hat das Planungsbüro der Gemeinde Merching nach § 4 Abs. 1 BauGB auf die frühzeitige Beteiligung der Nachbargemeinden hingewiesen, sich im Bedarfsfalle bis zum 20.09.2019 zu äußern.

 

Die Unterlagen sind im Internet unter https://www.gemeinde-merching.de/buergerservice/flaechennutzungsplan-bebauungsplaene/ abrufbar.

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 33  „Sondergebiet Photovoltaikanlage“ der Gemeinde Merching und der damit verbundenen 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Merching werden keine Belange der Gemeinde Schmiechen berührt.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2019: €

Einmalig 2019: €

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

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Beschlussvorschlag
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Der Gemeinderat Schmiechen beschließt, keine Einwände, keine Anregungen und keine Änderungen bezüglich der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 33 „Sondergebiet Photovoltaikanlage“ und der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Merching vorzubringen, da Belange der Gemeinde Schmiechen nicht berührt sind.

 

 

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Anlage/n
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