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Beratungsfolge

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Sachverhalt
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Die Gemeinde Prittriching hat am 06.06.2019 die Aufhebung des Bebauungsplanes „Mühlanger I“ beschlossen. Mit Schreiben vom 14.08.2019 hat das Planungsbüro der Gemeinde Prittriching nach § 4 Abs. 1 BauGB auf die frühzeitige Beteiligung der Nachbargemeinden hingewiesen, um sich im Bedarfsfalle bis zum 20.09.2019 zu äußern. Die bereits bebauten Grundstücke werden zukünftig wieder nach § 34 BauGB beurteilt. Für zwei unbebaute Grundstücke in diesem Bereich wurde von der Gemeinde Prittriching ein Aufstellungsbeschluss für eine Einbeziehungssatzung gefasst, da diese ansonsten am Ortsrand als Grundstücke dem Außenbereich zugefallen wären. Dadurch soll Baurecht bestehen bleiben. Mit Schreiben vom 14.08.2019 hat das Planungsbüro der Gemeinde Prittriching nach § 4 Abs. 2 BauGB auf die Beteiligung der Nachbargemeinden hingewiesen, um sich im Bedarfsfalle ebenfalls bis zum 20.09.2019 zu äußern. 

 

Die Unterlagen sind im Internet unter http://www.prittriching.de/ unter dem Reiter Bauleitplanung abrufbar.

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Durch die Aufhebung des Bebauungsplanes „Mühlanger I“ der Gemeinde Prittriching, sowie durch die Aufstellung der Einbeziehungssatzung „Winkl-Mühlanger I“ werden keine Belange der Gemeinde Schmiechen berührt.

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2019: €

Einmalig 2019: €

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

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Beschlussvorschlag
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Der Gemeinderat Schmiechen beschließt, keine Einwände, keine Anregungen und keine Änderungen bezüglich der Aufhebung des Bebauungsplanes „Mühlanger I“, sowie bezüglich der Austellung der Einbeziehungssatzung „Winkl-Mühlanger I“ der Gemeinde Prittriching vorzubringen, da Belange der Gemeinde Schmiechen nicht berührt sind.

 

 

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Anlage/n
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  • ohne  

 

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