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Beratungsfolge

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Sachverhalt
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  1. Beschreibung des Vorhabens

 

Auf dem Werksgelände an der Lechfeldstraße 2 soll ein bestehender Behälter durch einen neuen Behälter ersetzt werden. Diesbezüglich wurde ein Bauantrag eingereicht. Bei dem konischen Behälter handelt es sich um einen Behälter für pasteurisiertes Hühnerklein. Es sind folgende Daten angegeben:

 

-          Innendurchmesser 3,38 Meter; Durchmesser inkl. Wandstärke 3,78 Meter

-          Höhe des Behälters ca. 14 Meter (inkl. Absturzsicherung ca. 15 Meter)

-          Grundfläche 11,22 m2

-          Volumen Behälter 11,22 m2 x 14 Meter = 157 m3

 

 

  1. Fiktionsfrist

 

Eingang:16.08.2019

Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:16.10.2019

Nächste Bau- und Umweltausschusssitzung:07.10.2019

 

  1. Nachbarbeteiligung

 

Baurechtlich sind drei Nachbargrundstücke vorhanden. Zwei davon sind im Eigentum des Bauherrn. Die Unterschrift des Eigentümers des dritten Grundstückes liegt nicht vor, hier handelt es sich um die frühere Betreiberfirma des Betriebsgeländes.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Die planungsrechtliche Zulässigkeit ergibt sich aus den §§ 29, 35 Abs. 2 BauGB. Das Vorhaben liegt baurechtlich im sog. Außenbereich nach § 35 BauGB. Öffentliche Belange werden nicht beeinträchtigt (§ 35 Abs. 2, 3 BauGB). Die Erschließung ist gesichert. Insbesondere können dem Vorhaben nicht die in § 35 Abs. 3 BauGB genannten Belange entgegengehalten werden, da es sich bei dem beantragten Bauvorhaben um einen Teil des zulässigerweise errichteten Gewerbebetriebes handelt und das Bauvorhaben in einem angemessenen Verhältnis zu den vorhandenen Gebäuden steht.

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2019: €

Einmalig 2019: €

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

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Beschlussvorschlag
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Der Bau- und Umweltausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bauantrag, da das Vorhaben nach § 35 Abs. 2 BauGB als sonstiges Vorhaben im Außenbereich zulässig ist und keine öffentlichen Belange beeinträchtigt werden.

 

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Anlage/n
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  • Amtlicher Lageplan
  • Eingabeplanung

 

 

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