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Beratungsfolge

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Sachverhalt
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  1. Beschreibung des Vorhabens

 

In den beiden leerstehenden, erdgeschossigen Ladengeschäften in der Münchener Straße 13 sollen nun Büroeinheiten untergebracht werden. Da sich die Nutzung ändert, wird nun ein Bauantrag gestellt. Äußerliche bauliche Änderungen am Gebäude werden nicht angezeigt. Es werden lediglich im Gebäude selbst Grundrissänderungen vorgenommen. Insgesamt werden fünf Beratungszimmer (Größen 9,97 m2, 9,97 m2, 11,52 m2, 10,29 m2 und 8,81 m2), ein Empfangsbereich mit 27,21 m2 und ein WC eingebaut.

 

  1. Fiktionsfrist

 

Eingang:26.08.2019

Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:26.10.2019

Nächste Bau- und Umweltausschusssitzung:07.10.2019

 

  1. Nachbarbeteiligung

 

Es gibt drei Nachbargrundstücke im baurechtlichen Sinne. Ein Nachbargrundstück ist im Eigentum der Antragstellerin. Von den beiden weiteren Nachbargrundstücken liegt keine Unterschrift im Bauantrag vor.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Das von der Nutzungsänderung betroffene Gebäude befindet sich im baurechtlichen Innenbereich, aber nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes und beurteilt sich deshalb nach § 34 BauGB. Die Büronutzung fügt sich hinsichtlich der Art der Nutzung in die Umgebung (Mischgebiet, vgl. § 6 Abs. 1 + Abs. 2 Nr. 2 BauNVO). Auch nach dem Maß der baulichen Nutzung fügt sich das Gebäude ein, da das Gebäude in seiner Kubatur baulich nicht verändert wird.

 

In den beiden bisherigen Ladengeschäften standen 69,44 m2 Nettoverkaufsfläche zur Verfügung. Nach der Stellplatzsatzung des Marktes Mering (Nr. 3.1 Laden, Waren und Geschäftshäuser – 1 Stellplatz je 30 m2 Nutzfläche) löste dies einen fiktiven Stellplatzbedarf von 2,31 = 3 Stellplätze aus. Die Bürofläche nach dem Umbau beträgt 50,56 m2. Daraus errechnen sich 1,68 = 2 Stellplätze (Nr. 2.1 Büroräume allgemein – 1 Stellplatz je 30 m2 Nutzfläche). Hinzu kommt noch ein Besucherstellplatz (1 Stellplatz je 150 m2 Nutzfläche) = Gesamt 3 Stellplatze.

 

Da durch die neue Nutzung im Vergleich zur alten Nutzung kein Mehrbedarf entsteht, ist der Stellplatznachweis erbracht.

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2019: €

Einmalig 2019: €

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

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Beschlussvorschlag
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Der Bau- und Umweltausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zur Nutzungsänderung, da sich diese nach § 34 BauGB einfügt.

 

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Anlage/n
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  • Gezeichneter Lageplan
  • Grundriss Bestand + Grundriss neu

 

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