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Beratungsfolge

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Sachverhalt
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Aufgrund des zeitlichen Eingangs des Bauantrags kann wegen der Ladungsfrist das Vorhaben nur noch als Tischvorlage in der Bau- und Umweltausschusssitzung vom 09.09.2019 behandelt werden. Es liegt aufgrund der angespannten Kinderbetreuungssituation Dringlichkeit vor.

 

  1. Beschreibung des Vorhabens

 

Der Markt Mering reicht eine Nutzungsänderung von Räumlichkeiten im Erdgeschoss ein. Bislang nicht für die Kinderbetreuung genutzte Räume sollen nun dieser Nutzung zugeführt werden. Zu der bestehenden zweigruppigen Kinderkrippe (24 Kinder) kommt nun eine KITA-Tagespflege für 8 Kinder neu hinzu.

 

  1. Fiktionsfrist

 

Eingang:03.09.2019

Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:03.11.2019

Nächste Bau- und Umweltausschusssitzung:07.10.2019

 

  1. Nachbarbeteiligung

 

Von den Eigentümern der fünf baurechtlichen Nachbargrundstücke liegen keine Unterschriften vor.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Der Gebäudeteil liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 61 „Beim Freibad“ im Teilbereich MI 2. Das Vorhaben hält die Festsetzungen des Bebauungsplanes ein. Eine Nutzung für Kinderbetreuung ist zulässig (vgl. § 6 BauNVO, Nr. 1.2 Bebauungsplansatzung). Ein Genehmigungsfreistellungsverfahren kann allerdings nicht durchgeführt werden, da es sich bei dem Vorhaben um einen Sonderbau handelt (vgl. Art. 58 Abs. 1 Satz 1 BayBO i.V.m. Art. 2 Abs. 4 Nr. 12 BayBO)

 

Bei dem teilräumlichen Geltungsbereich MI 2 handelt es sich um einen sog. einfachen Bebauungsplan gem. § 30 Abs. 3 BauGB. Im Geltungsbereich eines einfachen Bebauungsplanes richtet sich die Zulässigkeit von Vorhaben nach § 34 BauGB (Innenbereich), da die Voraussetzungen des § 30 Abs. 1 BauGB nicht erfüllt sind. Nach § 34 BauGB fügt sich das Vorhaben nach Art und Maß der baulichen Nutzung ein.

Im Bauantrag sind 6 Stellplätze als Bestand dargestellt. Durch die Nutzungsänderung entsteht kein Stellplatzmehrbedarf, der Stellplatznachweis ist erbracht.

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2019: €

Einmalig 2019: €

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

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Beschlussvorschlag
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Der Bau- und Umweltausschuss stellt fest, dass die Nutzungsänderung den Festsetzungen des einfachen Bebauungsplanes (§ 30 Abs. 3 BauGB) Nr. 61 „Beim Freibad“ – Teilbereich MI 2 entspricht. Der Bau- und Umweltausschuss erteilt darüber hinaus das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB, da sich die Nutzungsänderung nach § 34 BauGB einfügt.

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Anlage/n
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  • Gezeichneter Lageplan
  • Eingabeplan

 

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