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Beratungsfolge

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Sachverhalt
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  1. Beschreibung des Vorhabens

 

Das Bauvorhaben zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage auf dem Grundstück wurde erstmalig im Bau- und Umweltausschuss am 22.05.2017 behandelt, das gemeindliche Einvernehmen wurde erteilt. Am 16.10.2017 wurde durch das Landratsamt Aichach-Friedberg ein Baugenehmigungsbescheid erlassen. Das Vorhaben wurde im Bau- und Umweltausschuss am 12.03.2018 erneut behandelt. Dies war notwendig geworden, da erst nach Genehmigung bekannt wurde, dass für hinterliegende Grundstück für eine Feuerwehrzufahrt /-aufstellfläche eine Grunddienstbarkeit besteht. Dadurch konnten die notwendigen, oberirdischen Stellplätze nicht mehr wie geplant umgesetzt werden. Statt den normalen, oberirdischen Stellplätzen sollten Duplexparker errichtet werden. Der Gesamtstellplatzbedarf von 15 Stellplätzen wurde mit dieser Planung zwar erbracht, allerdings konnten nicht alle oberirdischen Stellplätze (nur 4 statt 5, lt. Stellplatzsatzung des Marktes Mering mind. 25 % der Anwohnerstellplätze + Besucherstellplätze) nachgewiesen werden. Der Antrag auf Abweichung von der gemeindlichen Stellplatzsatzung wurde vom Bau- und Umweltausschuss abgelehnt.

 

Inzwischen wurde das Grundstück veräußert und es wurde eine neue Tekturplanung eingereicht. Dem Grunde nach soll ein ähnlichartiger Baukörper errichtet werden, es wurden geringfügige optische Anpassungen vorgenommen. Das Dach soll anders ausgebildet werden und der Grundriss- und Wohnungszuschnitt wurde geändert. Es werden statt 7 Wohneinheiten nun 8 Wohneinheiten errichtet.

 

  1. Fiktionsfrist

 

Eingang:30.08.2019

Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:30.10.2019

Nächste Bau- und Umweltausschusssitzung:04.11.2019

 

  1. Nachbarbeteiligung

 

Es sind drei Nachbargrundstücke im baurechtlichen Sinne vorhanden. Die Nachbarunterschriften wurden nicht eingeholt.

 

 

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Das Baugrundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB. Es wird hierzu auf die Ausführungen in den beigefügten Beschlussbuchauszügen verwiesen. Das Grundstück liegt nicht an der öffentlichen Verkehrsfläche. Die Erschließung ist dennoch über eine Grunddienstbarkeit (Geh- / Fahrt- / Leitungsrecht) über das Nachbargrundstück nachweislich gesichert. In der folgenden Tabelle wurde die neu eingereichte Planung (Angaben Bauantrag) mit der genehmigten Planung gegenübergestellt:

 

Gegenüberstellung

Neue Planung vom 30.08.19

Genehmigte Planung vom 12.03.18

Anzahl Vollgeschosse

III

III

Gebäudehöhe

9,65 Meter

9,64 Meter

Baukörper

Außenm. 18,99 x 16,49 m

GF 352,24 m2

Außenm. 18,99 x 14,39 m

GF 298,86 m2

GRZ I*

0,48

0,40

GRZ II*

0,83

0,64

GFZ*

0,97

0,9

Anzahl der WE /

Wohnfläche *

8 Wohneinheiten

606,65 m2

7 Wohneinheiten

611,18 m2

Notwendige Stellplätze

14,85 = 15 Stellplätze

14,30 = 15 Stellplätze

 

* kein Kriterium des Einfügens gem. § 34 BauGB

 

Die Tekturplanung fügt sich ebenfalls nach § 34 BauGB nach Art und Maß der baulichen Nutzung ein, mit dem direkt benachbarten Gebäude Bahnhofstraße 29-31 gibt es ein deutlich massiveres Referenzobjekt.

 

In der Tiefgarage sind 10 Stellplätze nachgewiesen (davon 4 Duplexparker). Weitere fünf Stellplätze sind oberirdisch nachgewiesen, zwei davon in einer Duplexgarage. Der Stellplatznachweis (13,5 Anwohnerstellplätze + 10 % Besucherstellplätze = 1,35 = 14,85 Stellplätze = aufgerundet 15 Stellplätze) ist somit erbracht. Auch die notwendige Anzahl oberirdische Stellplätze (25 % der Anwohnerstellplätze = 3,375 Stellplätze + 1,35 Besucherstellplätze = 4,72 = aufgerundet 5 oberirdische Stellplätze) ist nachgewiesen. Der Stellplatznachweis ist somit erbracht. In der oben erwähnten Feuerwehrzufahrt /-aufstellfläche sind keine Parkplätze dargestellt. Die Unterlagen hierzu befinden sich im Landratsamt. Es muss gewährleistet sein, dass die bestehende Feuerwehrzufahrt dauerhaft freigehalten wird und auch nutzbar ist.

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2019: €

Einmalig 2019: €

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

 

 

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Beschlussvorschlag
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Der Bau- und Umweltausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB, da sich das Vorhaben nach § 34 BauGB einfügt und die Erschließung gesichert ist. Auf die bestehende Dienstbarkeit für die Feuerwehrzufahrt für das hinterliegende Wohnhaus Bahnhofstraße 29+31 wird hingewiesen. Die Nutzbarkeit der Feuerwehrzufahrt muss dauerhaft gegeben sein.

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Anlage/n
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  • Gezeichneter Lageplan
  • Eingabeplan neu
  • Eingabeplan alt
  • Beschlussbuchauszug 22.05.2017
  • Beschlussbuchauszug 12.03.2018

 

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