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Beratungsfolge

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Sachverhalt
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  1. Beschreibung des Vorhabens

 

Für dieses Vorhaben liegt bereits eine Baugenehmigung vom 12.07.2018 vor. Der Bau- und Umweltausschuß hatte zuvor am 06.11.2017 zum zugehörigen Bauantrag sein Einvernehmen erteilt und zudem einer Stellplatzablöse für 6 Stellplätze zugestimmt.

 

Mittlerweile ist nun ein neuer Bauantrag für dieses Objekt eingereicht worden, da die nunmehr geplante Bauausführung in einigen Punkten von der genehmigten Planung abweichen soll.

 

Konkret handelt es sich um folgende Änderungen:

 

  • Im Erdgeschoß entfällt eine der bisher geplanten Wohneinheiten, so daß das Gebäude nunmehr statt bisher 19 Wohneinheiten nur noch 18 aufweist. Die Zahl der geplanten Gewerbeeinheiten bleibt mit 6 unverändert.
  • Die Grundrisse über alle Stockwerke wurden insgesamt leicht modifiziert und verändert und damit der Nachfrage angepaßt, so daß sich insgesamt gegenüber der genehmigten Planung leichte Veränderungen in den Grundrissen und den Wohnungsgrößen ergeben.
  • Die Anordnung der Fenster auf allen 4 Seiten wurde verändert und optimiert. Statt der bisher geplanten Fenster werden nun überwiegend raumhohe Elemente verwendet, um eine bessere Belichtung zu erreichen.
  • Die bisher im Erdgeschoß auf 2 Gebäudeseiten geplante Wetterschutzüberdachung aus Glas (wie sie auch bisher beim Steinbrecherhaus vorhanden war) entfällt ersatzlos.
  • Die Parkgarage wurde im Erdgeschoß um einen Stellplatz reduziert, um eine großzügigere Zufahrtssituation zu ermöglichen. Insgesamt hat die Parkgarage damit nur noch 35 statt wie bisher 36 Stellplätze.

 

Hinsichtlich der Kubatur; der grundsätzlichen Bauform sowie der Ausmaße des Gebäudes bleibt dieses gegenüber der genehmigten Planung unverändert.

 

 

 

 

 

  1. Fiktionsfrist

 

Eingang:30.08.2019

Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:30.10.2019

Nächste Bau- und Umweltausschußsitzung:04.11.2019

 

 

  1. Nachbarbeteiligung

Das Baugrundstück grenzt im Westen an die Verkehrsflächen des Marktes Mering, im Norden an die Bahnanlage und im Süden an die Paar (Freistaat Bayern). Im Osten grenzt das Baugrundstück an ein weiteres Nachbargrundstück. Die Unterschrift des Eigentümers liegt nicht vor.

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Das Vorhaben fügt sich nach § 34 BauGB ein.

 

Für die geplante Gesamtnutzung benötigt das Vorhaben nach unserer Satzung insgesamt 43 Stellplätze (incl. Besucherstellplätze).

Hergestellt werden 35 im Parkdeck sowie 2 vor dem Parkdeck, somit insgesamt 37 Stellplätze. 6 Stellplätze wurden abgelöst, so daß insgesamt 43 Stellplätze nachgewiesen werden, der Stellplatznachweis ist somit erfüllt.

 

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Beschlussvorschlag
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Der Bau- und Umweltausschuß erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB, da sich das Vorhaben nach § 34 BauGB einfügt.

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Anlage/n
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Genehmigte Planung gemäß Eingabeplan 2017

Lageplan

Grundrisse, Ansichten, Schnitt 

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
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