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Beratungsfolge

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Sachverhalt
ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

  1. Beschreibung des Vorhabens

 

Das bestehende Wohnhaus in der Schillerstraße 7 soll saniert werden. Im Gebäude bzw. am Gebäude erfolgen kleinere bauliche Änderungen wie Grundrissänderungen (Einbau/Entfernen von Wänden), Einbau von Fenstern, Vergrößerung des bestehenden Balkons um 40 cm und eine Versetzung der Eingangstüre von der Westseite auf die Nordseite. Zudem soll eine neue Dachgaube (Dachgiebel) mit einer Ansichtsfläche von 3,5 Meter Breite und 2,5 Meter Höhe eingebaut werden. Weitere Veränderungen in der Gebäudekubatur werden nicht vorgenommen.

 

  1. Fiktionsfrist

 

Eingang:23.10.2019

Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:23.12.2019

Nächste Bau- und Umweltausschusssitzung:02.12.2019

 

  1. Nachbarbeteiligung

 

Es sind vier Nachbargrundstücke im baurechtlichen Sinne vorhanden. Drei der vier Nachbarunterschriften sind vorhanden. Die Nachbarunterschriften sind somit nicht vollständig erbracht.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Bauplanungsrechtlich befindet sich das Gebäude/Baugrundstück nicht im Geltungsbereich eines rechtsverbindlichen Bebauungsplanes. Die Beurteilung erfolgt daher nach § 34 BauGB. Wie bereits erwähnt, werden bis auf den Dachgiebel keine Änderungen in der Kubatur vorgenommen. Dachgauben bzw. Dachgiebel sind in der näheren Umgebung ebenfalls zahlreich vorhanden. Das beantragte Vorhaben fügt sich daher hinsichtlich Art und Maß der baulichen Nutzung unproblematisch in die nähere Umgebung ein. Die GRZ I (0,15) und GRZ II (0,17) werden informativ angegeben, stellen aber bekanntlich kein Kriterium des Einfügens nach § 34 BauGB dar (die GFZ ist nicht angegeben). Insgesamt werden zwei Stellplätze dargestellt (siehe Plan in der Anlage). Auch wenn ein Teil des bisherigen Speichers nun wohnlich genutzt werden soll, entsteht kein Mehrbedarf nach der Stellplatzsatzung des Marktes Mering, da nach wie vor nur eine Wohneinheit vorhanden ist. Der Stellplatznachweis ist somit erbracht.

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2019: €

Einmalig 2019: €

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

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Beschlussvorschlag
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Der Bau- und Umweltausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB, da sich das Vorhaben nach § 34 BauGB einfügt.

 

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Anlage/n
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  • Gezeichneter Lageplan
  • Stellplatzplan
  • Eingabeplan
  • Luftbild 3-D

 

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