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Beratungsfolge

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Sachverhalt
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  1. Beschreibung des Vorhabens

 

In dem Bestandsgebäude soll ein Teilbereich im Erdgeschoss, indem bisher ein Büro untergebracht war, in eine Wohnung umgenutzt werden. Daher wurde nun eine Nutzungsänderung eingereicht. Die anrechenbare Wohnfläche ist mit 42,22 m2 angegeben. Äußerliche, bauliche Änderungen gibt es nicht.

 

  1. Fiktionsfrist

 

Eingang:21.10.2019

Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:21.12.2019

Nächste Bau- und Umweltausschusssitzung:02.12.2019

 

  1. Nachbarbeteiligung

 

Es gibt zwei Nachbargrundstücke im baurechtlichen Sinne. Eines ist ebenfalls im Eigentum der Bauherrin, das andere ist im Eigentum der Gemeinde Schmiechen. Darüber hinaus grenzt das Grundstück nur an öffentliche Verkehrsflächen bzw. Gewässer an.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Das von der Nutzungsänderung betroffene Gebäude befindet sich nicht im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplanes, die Beurteilung erfolgt daher nach § 34 BauGB. Die Nutzungsänderung fügt sich hinsichtlich der Art und des Maßes der baulichen Nutzung in die vorhandene Umgebung nach § 34 BauGB ein.

 

Der Planer hat den nach der Garagen- und Stellplatzverordnung (GaStV) notwendigen Stellplatz im Eingabeplan dargestellt. Aufgrund des in der GaStV angegebenen Stellplatzschlüssels für Büros (Nr. 2.1; 1 Stellplatz je 40 m2 Nutzfläche) ergibt sich kein Mehrbedarf. Der Stellplatznachweis ist als erbracht anzusehen.

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2019: €

Einmalig 2019: €

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

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Beschlussvorschlag
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Der Gemeinderat Schmiechen erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB, da sich die Nutzungsänderung nach § 34 BauGB einfügt. Die Gemeinde Schmiechen stimmt dem Vorhaben als Nachbar zu.

 

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Anlage/n
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  • Planauszüge

 

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