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Beratungsfolge

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Sachverhalt
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Auf der ehemaligen Hofstelle Ringstraße 48 ist geplant eine Wohnbebauung zu realisieren. Um von Seiten der Gemeinde bei der Planung mitwirken zu können wurde von Seiten des Landratsamtes empfohlen für das Gebiet der ehemaligen Hofstelle einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzustellen.

Eine Vereinbarung mit dem Grundeigentümer zur Übernahme aller anfallenden Planungskosten in Verbindung mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan wurde bereits unterzeichnet.

 

In der Bau- und Finanzausschusssitzung am 28.10.2019 wurde die neue Planung vorgestellt. Diese wurde nach den Wünschen des Gemeinderates angepasst wodurch der Ausschuss empfiehlt auf Grundlage der Planung vom 28.10.2019 den Aufstellellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Hanserbauer“ zu fassen.

 

Um Beratung und Beschlussfassung wird gebeten.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Hanserbauer“ ist ein förmlicher Aufstellungsbeschluss zu fassen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Die anfallenden Planungskosten werden dem Grundeigentümer direkt in Rechnung gestellt.

 

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Beschlussvorschlag
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Der Gemeinderat stimmt der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Hanserbauer“ auf Grundlage der Planung vom 28.10.2019 zu und fasst damit den erforderlichen Aufstellungsbeschluss..

Das betroffenen Gebiet ergibt sich aus dem beigefügten Lageplan.

 

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Anlage/n
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Lageplan und Planung

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