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Beratungsfolge

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Sachverhalt
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Am 6.6.2019 hatte Herr Pfarrer Prof. Dr. Thomas Schwartz den Unterzeichner zusammen mit den Fraktionssprechern Herrn David, Herrn Resch und Frau von Thienen zu sich ins Pfarrbüro eingeladen. Anwesend waren Herr Eichner seitens der Diözese, Herr Springer als Architekt sowie die Herren Erhard und Schredl als Vertreter der Kirchenverwaltung.

 

Herr Pfarrer Schwartz erläuterte die Notwendigkeit der Pfarrei ein neues Pfarrzentrum auf dem Gelände des Papst-Johannes-Hauses zu errichten. Die Pfarrei selbst benötigt für ihre kirchliche Arbeit einen teilbaren Veranstaltungsraum für max.120 Personen. Er sehe aber auch, dass der Markt Mering für seine Bürger einen zentralen, größeren Veranstaltungssaal benötige. Er bot deshalb in Abstimmung mit der Diözese an, dass der geplante Veranstaltungssaal im Pfarrzentrum doppelt so groß gebaut werden könne, sofern der Markt Mering die Mehrkosten trage. Diese bezifferte der Architekt Herr Springer mit ca. 1,5 Mio. Euro.

Neben den reinen Investitionskosten geht die Pfarrkirchenstiftung St. Michael davon aus, dass sich der Markt Mering anteilig an den Betriebskosten sowie Instandhaltungen finanziell beteilige. Im Gegenzug könne dem Markt Mering ein zeitlich begrenztes Belegungsrecht grundbuchrechtlich eingeräumt werden. Dies müsse noch verhandelt werden.

 

Der Unterzeichner bezweifelte den Kostenrahmen von 1,5 Mio. Euro für die Mehrkosten, da man sich bei einer Kapazität von über 200 Personen bei der doppelten Größe des ursprünglich geplanten Saales im Bereich der Versammlungsstättenverordnung mit ihren zahlreichen, teuren Auflagen befände.

 

Das Architekturbüro Springer vertiefte im Nachgang zur Besprechung ihre Grobkostenschätzung mit Schreiben vom 06.09.2019 (Anlage 1) und beziffert jetzt die Mehrkosten überschlägig mit 1,7 – 1,8 Mio. Euro.

 

Nunmehr unterbreitet die Pfarrkirchenstiftung St. Michael ein schriftliches Angebot zur Zusammenarbeit mit Schreiben vom 24.10.2019 (Anlage 2) und drängt auf eine zeitnahe Entscheidung.

 

Durch internen Schriftverkehr mit den Fraktionssprechern wurde von der Pfarrkirchenstiftung eine andere Variante der Zusammenarbeit avisiert, wonach lediglich ein Zuschuss zu den reinen Baukosten von 5,1 Mio. Euro (Kostengruppe 200 – 600) erbeten wird. Die Pfarrkirchenstiftung wäre danach alleiniger Bauherr und Betreiber.

 

 

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Bei einem verlorenen Baukostenzuschuss, wie er Gegenstand der Besprechung und auch des Schreibens vom 24.10.2019 war und ist, handelt es sich um eine freiwillige Leistung des Marktes Mering, die nur im Rahmen des Art. 57 GO zulässig ist.

Die Einstufung als freiwillige Leistung wurde von der Kommunalaufsicht bestätigt. Auf Nachfrage erläuterte die Kommunalaufsicht, dass eine Kreditaufnahme in der Größenordnung von 1,8 Mio. Euro nur zulässig ist, wenn dadurch die dauernde Leistungsfähigkeit des Marktes Mering nicht beeinträchtigt wird. Dies müsse jedoch der Marktgemeinderat in eigener Zuständigkeit entscheiden. Bei der Entscheidung der Gemeinde ist Art. 61 GO zu beachten, der eine sparsame und wirtschaftliche Haushaltsführung vorsieht.Erst nach der Entscheidung des Marktgemeinderates würde eine Prüfung durch die Kommunalaufsicht einsetzen.

 

Bei der Entscheidung sind zwei Aspekte zu beachten:

 

  1. Mit der Mehrzweckhalle verfügt der Markt Mering über einen Veranstaltungsraum mit einer Kapazität von 350 Personen, wenn bestuhlt ist. Dies hat die letzte Bürgerversammlung nachgewiesen.

Gleichzeitig besteht bei dieser Immobilie selbst ein Sanierungsaufwand von mindestens 1 Mio., eher 2 Mio. Euro.

Des Weiteren entstand erst vor kurzem mit dem neuen Vereinsheim des Heimat- und Volkstrachtenvereins Almarausch ein Veranstaltungssaal mit einer Kapazität von rund 200 Personen.

Es ist daher die Notwendigkeit eines dritten Veranstaltungssaales zu diskutieren.

 

  1. In den nächsten 10 Jahren plant der Markt Mering Hochbaumaßnahmen in einer Größenordnung von rund 39 Mio. Euro (Erweiterung Bauhof, Erweiterung GS II, Neubau Hort GS I und GS II, Erweiterung Kita Kapellenberg, Erweiterung Kita Haus der kleinen Freunde, Erweiterung Feuerwehrgerätehaus, Neubau Marktplatz mit Tiefgarage und Rathaus).

In dieser Aufstellung sind die laufenden Investitionen in Straßen, Wasser und Kanal nicht enthalten.

Angesichts einer freien Finanzspitze von 1,5 - 2,0 Mio. Euro jährlich, ist der Kreditbedarf sofort ersichtlich.

 

Von der Verwaltung wird daher empfohlen nur auf die Form der Zusammenarbeit, wie sie im internen Schriftverkehr der Pfarrkirchenstiftung St. Michael mit den Fraktionsvorsitzenden erläutert wurde, einzugehen.

 

Vorerst sind keine finanziellen Auswirkungen darzustellen, da sich die Zusammenarbeit mit der Pfarrkirchenstiftung noch nicht nächstes oder übernächstes Jahr im Haushalt niederschlagen wird. Dennoch muss die Belastung bei der langfristigen Finanzplanung beachtet werden.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2019: €

Einmalig 2019: €

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

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Beschlussvorschlag
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1.Der Marktgemeinderat beschließt die Form der Zusammenarbeit mit der Pfarrkirchenstiftung St. Michael, wie im Schreiben vom 24.10.2019 dargelegt, nicht wahrzunehmen.

 

 

2.Alternative ………………………………………………….

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Anlage/n
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Anlage 1, Schreiben AB Springer 06.09.2019

Anlage 2, Schreiben Pfarrkirchenstiftung 24.10.2019    

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