Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren
Sachverhalt
ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Durch Gesetzesänderung wurden zum 01.01.2018 die Straßenausbaubeiträge abgeschafft. Für die Straßenausbaumaßnahme „Meringerzeller Straße“ wurden im Oktober 2017 noch Vorauszahlungsbeiträge festgesetzt. Mehrere Anlieger der Meringerzeller Straße haben nach Abschaffung der Straßenausbaubeiträge Anträge auf Rückerstattung der Vorauszahlungsbeiträge gestellt.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Der Gesetzgeber sieht eine Rückerstattung von Straßenausbaubeiträgen und Vorauszahlungen durch die Gemeinden grundsätzlich nicht vor. Zum heutigen Zeitpunkt wären Rückerstattungen von Straßenausbaubeiträgen durch Gemeinden rechtswidrig.

Eine dahingehende Beschlussfassung wäre über die Rechtsaufsichtsbehörde zu beanstanden.

Vergleichsweise wurden Rückerstattungen durch das Ministerium befürwortet, bei denen innerhalb einer Anlage eine Ungleichbehandlung in der Beitragsfestsetzung eindeutig feststellbar ist. (Siehe Stadt Uffenheim; Hier: Ablösevereinbarung und Spitzabrechnung)

Um zu klären, ob eine solche Möglichkeit für die Straßenausbaumaßnahme „Meringerzeller Straße“ gegeben sein könnte, hat der Markt Mering Kontakt über den Landtagsabgeordneten, Herrn Tomaschko zum Ministerium gesucht, um die Sachlage prüfen zu lassen. Eine entsprechende Mitteilung steht aktuell noch aus.

Unter Berücksichtigung der heutigen Rechtslage ist es für den Markt Mering nicht möglich eine haltbare, positive Entscheidung im Sinne der Antragsteller bezüglich einer Rückerstattung von Beiträgen zu treffen.

 

Das Bayerische Staatsministerium des Inneren für Sport und Integration hat für Anlieger, welche im Zeitraum vom 01.01.2014 bis 31.12.2017 beitragspflichtig für Straßenausbaubeiträge waren, einen Härtefallfond über 50 Millionen eingeräumt. Die Antragstellung ist noch möglich bis zum 31.12.2019.

 

Betroffen sind in Mering folgende Straßenausbaumaßnahmen:

 

Bouttevillestraße: Bescheide vom 04.06.2014 – Beiträge:212.754,14 €

Nikolaistraße/Marienplatz: Bescheide vom 24.06.2014 – Beiträge:         217.356,27 €

Meringerzeller Straße: VZ-Bescheide vom 04.10.2017 – VZ-Beiträge:    220.458,57 €

Schießhäuslweg: Bescheide vom 14.12.2017 – Beiträge:    85.551,29 €

 

 

 

 

Die beitragspflichtigen Anlieger wurden bereits schriftlich über diese Option informiert.

Eine Auswertung der gestellten Anträge auf Härteausgleich kann durch die Härtefallkommission frühestens ab 2020 erfolgen. Da Anträge aus ganz Bayern zu bearbeiten sind, ist es möglich, dass eine abschließende Behandlung in Form eines Bescheides durch die Härtefallkommission erst in den darauf folgenden Jahren zu erwarten ist.

Eine Rückerstattung der Gemeinde zum jetzigen Zeitpunkt würde dazu führen, dass der Freistaat Bayern keinerlei Ersatzleistungen an die betroffenen Bürger ausreicht. Wenn der Freistaat Bayern Zahlungen aus dem Härtefallfond leistet, könnte die Gemeinde die Differenz beraten und beschließen.

Um Versäumnisse zu vermeiden sollten dringend die Anträge auf Härteausgleich gestellt werden. Es ist nicht abzusehen, wie sich die Gesetzesauslegungen oder die Gesetzesgrundlagen künftig darstellen werden. Unter Umständen sind zu späterem Zeitpunkt neue Handlungsspielräume für die Gemeinden gegeben.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2019: €

Einmalig 2019: €

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

Reduzieren
Beschlussvorschlag
ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Der Marktgemeinderat sieht Klärungsbedarf bei der Entscheidung über eine mögliche Rückzahlung von Beiträgen bzw. Vorauszahlungen nach der Straßenausbaubeitragssatzung durch die gesetzliche Änderung zu deren Abschaffung.  Es muss für eine endgültige Entscheidung im Einzelfall das Ergebnis der Arbeit der vom Freistaat eingerichteten Härtefallkommission vorliegen. Die Anlieger werden dringend gebeten Anträge auf Härtefall zu stellen. Nach Vorliegen der Entscheidung der Härtefallkommission wird in Abstimmung mit der Rechtsaufsicht nach der dann gültigen Rechtslage entschieden

 

Reduzieren
Anlage/n
ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
geschlossen
Keine Ergebnisse gefunden.