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Beratungsfolge

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Sachverhalt
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Die Jahresrechnung ist innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres aufzustellen und dann dem Gremium vorzulegen.

 

Bei der Haushaltswirtschaft nach den Grundsätzen der Kameralistik besteht die Jahresrechnung aus dem kassenmäßigen Abschluss und der Haushaltsrechnung.

 

Die Jahresrechnung ist durch einen Rechenschaftsbericht zu erläutern.

Im Rechenschaftsbericht sind insbesondere die wichtigsten Ergebnisse der Jahresrechnung und erhebliche Abweichungen der Jahresergebnisse von den Haushaltsansätzen zu erläutern. Der Rechenschaftsbericht soll außerdem einen Überblick über die Haushaltswirtschaft im abgelaufenen Jahr geben.

 

Nach der örtlichen Rechnungsprüfung wird das Ergebnis förmlich festgestellt und die Entlastung durch das Gremium beschlossen.

 

In der Sitzung vom 04.11.2019 fasste der VG-Ausschuß folgenden Beschluß::

 

„Der VG-Ausschuß empfiehlt der Gemeinschaftsversammlung wie folgt zu beschließen:

 

  1. Die Gemeinschaftsversammlung nimmt den Rechenschaftsbericht zur Jahresrechnung 2018 zur Kenntnis.

 

  1. Die Ansatzüberschreitungen des Jahres 2018 gemäß der Anlage "Plan-Erfüllung Rechnungsergebnis" werden zur Kenntnis genommen und nachträglich genehmigt.

 

  1. Die Jahresrechnung 2018 wird zur zeitnahen, örtlichen Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen.

 

Abstimmungsergebnis: 4 : 0“

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Gemäß Art. 10 Abs. 2 VGemO, Art. 26 Abs. 1 Satz 1 KommZG i. V. m. Art 102 Abs. 1 Satz 4 GO, § 77 Abs. 2 Nr. 5 i. V. m. § 81 Abs. 4 KommHV-Kameralistik ist die Jahresrechnung innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres aufzustellen und dann dem Gremium vorzulegen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2019: €

Einmalig 2019: €

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

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Beschlussvorschlag
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  1. Die Gemeinschaftsversammlung nimmt den Rechenschaftsbericht zur Jahresrechnung 2018 zur Kenntnis.

 

  1. Die Ansatzüberschreitungen des Jahres 2018 gemäß der Anlage "Plan-Erfüllung Rechnungsergebnis" werden zur Kenntnis genommen und nachträglich genehmigt.

 

  1. Die Jahresrechnung 2018 wird zur zeitnahen, örtlichen Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen.

 

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Anlage/n
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Rechenschaftsbericht 2018

Plan-Erfüllung Rechnungsergebnis 2018             

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