Vorgelegt wird ein Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2020 mit allen erforderlichen Anlagen.
Die Umlage wird gem. Art. 8 Abs. 1 Satz 2 VGemO nach dem Verhältnis der Einwohnerzahl der Mitgliedsgemeinden bemessen.
Gem. Art. 8 Abs. 1 Satz 3 VGemO hat die Gemeinschaftsversammlung am 24.11.2003 (TOP 1b) beschlossen, als Umlagemaßstab die Einwohnerzahlen zum Stand 31.12. des Vor-Vorjahres heranzuziehen.
In der Sitzung vom 04.11.2019 fasste der VG-Ausschuß folgenden Beschluß:
„Der Verwaltungsausschuß empfiehlt der Gemeinschaftsversammlung folgenden Beschluß zu fassen:
1. Die Gemeinschaftsversammlung beschließt die Haushaltssatzung 2020 mit Anlagen nach § 2 Abs. 1 Kommunalhaushaltsverordnung-Kameralistik (KommHV-K).
2. Die beizufügenden Anlagen nach § 2 Abs. 2 KommHV-K und der Stellenplan nach § 6 KommHV-K werden beschlossen.
3. Die VG-Umlage wird für das Haushaltsjahr 2020 auf 2.229.800 EUR festgesetzt.
Abstimmungsergebnis: 4 : 0“
Rechtlich/fachliche Würdigung:
Art. 8 Abs. 2 VGemO verpflichtet die Verwaltungsgemeinschaft zum Erlass einer Haushaltssatzung sowie der Festsetzung der Umlage für jedes Rechnungsjahr.
Finanzielle Auswirkungen:
x | Nein |
| ja, siehe Begründung |