- Beschreibung des Vorhabens
Der Bauherr hat nördlich von Reifersbrunn im Außenbereich einen Pferdeunterstand errichtet. Der Bauherr wurde vom Landratsamt aufgefordert, hierfür einen Bauantrag zu stellen. Der entsprechende Bauantrag wurde nun am 07.11.2019 bei der Gemeinde eingereicht.
Der Pferdestall (Unterstand für Pferde und Sattelkammer) hat die Grundmaße von 7,00 x 6,60 Meter. Die Holzkonstruktion mit einem asymmetrischen Satteldach mit einer Dachneigung von 15° hat eine Firsthöhe von 3,60 Meter und Wandhöhen von 2,28 bzw. 3,06 Meter ab dem natürlichen Gelände.
- Fiktionsfrist
Eingang:07.11.2019
Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:07.01.2020
Nächste Bau- und Umweltausschusssitzung:14.01.2020
- Nachbarbeteiligung
An die drei betroffenen Baugrundstücke grenzen eine Vielzahl von Nachbargrundstücke (17) an. Unterschriften liegen nicht vor.
Rechtlich/fachliche Würdigung:
Der Pferdeunterstand befindet sich im Außenbereich nördlich von Reifersbrunn. Das Vorhaben ist trotz der deutlich unterschrittenen Höchstmaße von 100 m2 Brutto-Grundfläche und 140 m2 überdachte Fläche nicht gemäß Art. 57 Abs. 1 Buchstabe c) BayBO verfahrensfrei, da es sich nicht um eine leichte, filigrane Konstruktion nur zum vorübergehenden Schutz von Tieren handelt. Daher wurde der Pferdeunterstand vom Landratsamt als bauantragspflichtig eingestuft.
Baurechtlich ist das Vorhaben nach § 35 BauGB zu bewerten. Das Bauvorhaben ist gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB (Landwirtschaft) zulässig. Öffentliche Belange stehen diesem Vorhaben nicht entgegen.
Finanzielle Auswirkungen:
X | nein |
| ja, siehe Begründung |
Ausgaben: | Einnahmen: |
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Einmalig 2019: € | Einmalig 2019: € |
Jährlich: € | Jährlich: € |
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Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag: