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Beratungsfolge

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Sachverhalt
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  1. Beschreibung des Vorhabens

 

In der Sitzung des Marktgemeinderates am 04.07.2019 wurden die verschiedenen Planungsvarianten durch das beauftragte Planungsbüro vorgestellt, ein Beschluss über die möglichen Varianten wurde gefasst. Der entsprechende Beschlussbuchauszug ist dieser Beschlussvorlage beigefügt. Nun liegt der entsprechende Bauantrag vor, welcher Gegenstand dieser Beschlussvorlage ist. Der Kinderhort besteht aus zwei aneinandergereihten Baukörpern, der nördlichere Teil hat die Grundmaße von 21,87 Metern x 13,12 Meter, der südlichere Teil die Grundmaße von 29,37 Metern x 15,00 Meter. Das Gebäude zweigeschossig geplant. Insgesamt sollen 5 Gruppen in dem Gebäude untergebracht werden. Die beiden Gebäudeteile sind jeweils mit einem Satteldach (DN 15°) konzipiert. Die Wandhöhe betragt jeweils 7,55 Meter, die Firsthöhen 9,31 Meter bzw. 9,55 Meter.

 

Südwestlich des Kinderhortes soll zudem ein Nebengebäude für Geräte/Außengeräte/Wärmepumpe mit den Grundmaßen 8,94 x 6,74 Meter, zur Hälfte überdacht mit einer Blecheindeckung, DN 2°.

 

  1. Fiktionsfrist

 

Eingang:15.11.2019

Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:15.01.2020

Nächste Bau- und Umweltausschusssitzung:20.01.2020

 

 

  1. Nachbarbeteiligung

 

Das Baugrundstück grenzt direkt an zwei Nachbargrundstücke, sowie an einen sogenannten Punktnachbarn an. Das Marktbauamt hat alle Nachbarn beteiligt. Alle Eigentümer haben dem Bauvorhaben schriftlich zugestimmt.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Der Bauort befindet sich in einem Gebiet ohne Bebauungsplan, das Vorhaben beurteilt sich deshalb nach § 34 BauGB (Innenbereich). Das Vorhaben fügt sich hinsichtlich Art und Maß der baulichen Nutzung in die vorhandene Umgebung ein. Informativ wird die Grundflächenzahl I (0,34), die Grundflächenzahl II (0,38) und die Geschossflächenzahl (0,66) erwähnt, diese Richtzahlen stellen aber kein Kriterium des Einfügens dar.

 

Insgesamt werden 7 Stellplätze errichtet, einer davon als Behindertenstellplatz. Da für die Stellplatzberechnung eines Kinderhortes die Stellplatzsatzung des Marktes Mering nicht einschlägig ist, errechnet sich die notwendige Stellplatzanzahl nach Nr. 8.5 (Tageseinrichtungen für Kinder) der Anlage der Garagen- und Stellplatzverordnung (GaStV). Danach müssen pro 30 Kinder je ein Stellplatz, mindestens jedoch 2 Stellplätze errichtet werden. Bei 125 Kindern ergibt sich ein Stellplatzbedarf von 4,17=5 Stellplätzen. Der Stellplatznachweis ist somit erbracht. Zusätzlich werden noch 22 Fahrrad-Stellplätze und 12 Roller/Scooter-Stellplätze errichtet.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

nein

X

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2019: €

Einmalig 2019: €

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

Laut Beschlussvorlage vom 04.07.2019 sind im Vermögenshaushalt 2019 unter der HHSt. 4643-9420.002 für Baunebenkosten 400.000 Euro eingestellt.

 

Die Gesamtkosten belaufen sich lt. Baubeschreibung auf 4.663.660,00 Euro.

 

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Beschlussvorschlag
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Der Bau- und Umweltausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB, da sich das Vorhaben nach § 34 BauGB einfügt.

 

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Anlage/n
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  • Gezeichneter Lageplan
  • Eingabeplanung
  • Beschlussbuchauszug vom 04.07.2019

 

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