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Beratungsfolge

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Sachverhalt
ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Von einem Anwohner der Bgm. Ziegler Straße wurde der Antrag gestellt, dass die Straße als Spielstraße auswiesen wird. Als Begründung wurde vorgebracht, dass sich viele Kinder im Baugebiet aufhalten und durch den Straßenverkehr eine Gefährdung für die Kinder besteht.

Zwischenzeitlich wurde unser Geschwindigkeitsmessgerät in der Straße aufgestellt und die gefahrenen Geschwindigkeiten aufgezeichet. Das gesamte Baugebiet ist als 30er-Zone beschildert. Die beigefügte Auswertung zeigt auf, dass sich 90 % der Verkehrsteilnehmer an die zul. Höchstgeschwindigkeit von max. 30 km/h hält.

 

Um Bertung und Beschlussfassung wird gebeten.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Eine Spielstraße erfordert den Einbau von Verkahrshindernissen (Pflanztröge, Aufpflasterungen oder ähnliches). In einer Spielstraße ist das Parken nicht erlaubt, hierfür sind gesonderte Parkflächen auszuweisen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

nein

X

ja,

 

 

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Beschlussvorschlag
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Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Ergebnis der Auswertung des Geschwindigkeitsmessgerätes im Bereich der Bgm. Ziegler Straße und sieht aufgrund der sehr geringen Überschreitungen der zul. Höchstgeschwindigkeit nicht die Erfordernis  die Bgm. Ziegler Straße als Spielstraße auszuweisen und die dann erforderlichen Umbauarbeiten zu tätigen.

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Anlage/n
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Auswertung 

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
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