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Beratungsfolge

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Sachverhalt
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Um neuen Wohnraum zu schaffen, beschließt die Gemeinde Steindorf die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 31 „Herzog-Wilhelm-Straße West“ auf einer Teilfläche der Flur-Nr. 97, Gemarkung Hausen gemäß § 13 b BauGB. Der Geltungsbereich ist aus beiliegendem Lageplan ersichtlich.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

./.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

nein

x

ja, siehe Begründung

 

Kosten für das Bebauungsplanverfahren

 

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Beschlussvorschlag
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Der Gemeinderat Steindorf beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 31 „Herzog-Wilhelm-Straße West“ auf einer Teilfläche der Flur-Nr. 97, Gemarkung Hausen gemäß § 13 b BauGB. Der Geltungsbereich ergibt sich aus dem beiliegenden Lageplan.

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Anlage/n
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Lageplan mit Geltungsbereich    

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