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Beratungsfolge

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Sachverhalt
ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

  1. Beschreibung des Vorhabens

 

Bezüglich der Bebauung des Grundstückes Gärtnerstraße 2 wurde in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 11.03.2019 der Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage behandelt, das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag wurde mit 12:1 Stimmen erteilt. MGR Enzensberger stellte in der Sitzung den Geschäftsordnungsantrag, dass ein folgender Bauantrag entgegen der Geschäftsordnung nicht auf dem Verwaltungswege, sondern über den Bau- und Umweltausschuss behandelt werden soll. Dem Antrag wurde mit 8:5 Stimmen stattgegeben. Auch ohne diesen Geschäftsordnungsantrag hätte die Verwaltung den Bauantrag aus den folgenden beiden Gründen dem Gremium vorgelegt, da sich die Planung im Vergleich zum Antrag auf Vorbescheid verändert hat:

 

-          Der Bauantrag lautet nun auf Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern (Vorbescheid: Mehrfamilienhaus). Dies resultiert allerdings nur daraus, dass der Verbindungstrakt mit Dachterrasse nun nicht mehr umgesetzt werden soll und somit zwei oberirdisch unabhängige Baukörper entstehen, die lediglich durch das Untergeschoss baulich miteinander verbunden sind. Die Gebäudeabmaßungen bleiben in etwa gleich. Im Vorbescheid war der nördliche Baukörper (Haus 1) mit den Maßen 16,75 x 16,00 Meter, der südlichere Baukörper mit den Maßen 8,50 x 10,00 Meter dargestellt. Im Bauantrag ist der nördlichere Baukörper mit den Maßen 15,20 x 16,00 Meter, der südlichere Baukörper (Haus 2) mit den Maßen 10,00 x 10,00 Meter dargestellt.

-          Im Antrag auf Vorbescheid wurde die Errichtung von einem Gebäude mit 2+D Geschossen angegeben. Die neue Planung umfasst neben dem Erdgeschoss und Obergeschoss zwei weitere Geschosse im Dach. Hier wird unter dem Punkt rechtliche/fachliche Würdigung näher darauf eingegangen.

 

Der Antrag auf Vorbescheid wurde baurechtlich durch das Landratsamt Aichach-Friedberg per Bescheid vom 04.06.2019 genehmigt. Haus 1 hat ein Satteldach (DN 42°) und eine Gebäudehöhe von 13,44 Meter. Hier sind sechs Wohneinheiten untergebracht. Haus 2 hat ein Walmdach (DN 38°) und eine Gebäudehöhe von 9,28 Meter (2+D). Hier sind zwei Wohneinheit untergebracht. Die GRZ ist mit 0,482, die GFZ ist 0,718 angegeben, was beides hier jedoch kein Kriterium des Einfügens darstellt.

 

 

 

 

 

  1. Fiktionsfrist

 

Eingang:22.11.2019

Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:22.01.2020

Nächste Bau- und Umweltausschusssitzung:17.02.2020

 

  1. Nachbarbeteiligung

 

Es gibt fünf Nachbargrundstücke im baurechtlichen Sinne. Die Nachbarunterschriften liegen bei vier Grundstücken vollumfänglich vor. Bei dem fünften, westlich angrenzenden Grundstück liegt nur eine Unterschrift der beiden Teileigentümer vor. Die Nachbarunterschriften gelten somit als nicht vollständig erbracht.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Das Bauvorhaben liegt nicht im Geltungsbereich eines rechtsverbindlichen Bebauungsplanes, es beurteilt sich deshalb nach § 34 BauGB als Vorhaben im unbeplanten Innenbereich. Auf die Ausführungen im beigefügten Beschlussbuchauszug zum Antrag auf Vorbescheid vom 11.03.2019 wird verwiesen.

 

Wie erwähnt, ist nun ein 1. Dachgeschoss + 2. Dachgeschoss (Dachspitz) geplant. Davon war im Antrag auf Vorbescheid noch nicht die Rede. Daher ist nun neu zu prüfen, ob sich der Baukörper noch gemäß § 34 BauGB hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung einfügt. In der näheren Umgebung sind bereits mehrere Baukörper vorhanden, die ein Dachgeschoss und einen Dachspitz aufweisen. Allerdings handelt es sich bei dem 1. Dachgeschoss des geplanten, nördlichen Gebäudes laut Auffassung der Verwaltung um ein Vollgeschoss im baurechtlichen Sinne und somit um eine Bebauung 3+D. Der Bauträger wurde seitens der Verwaltung mehrfach, erstmalig am 25.11.2019, aufgefordert, eine Berechnung vorzulegen, dass es sich hier nicht um ein Vollgeschoss handelt. Dies wurde bis zur Erstellung dieser Sitzungsvorlage aber nicht vorgelegt.

 

Allerdings fügt sich nach Auffassung der Verwaltung auch ein Gebäude mit 3 Vollgeschossen + Dachgeschoss in Bezug auf das sich in der Nähe befindlichen Referenzgebäudes Marktplatz 8 noch einfügt. Dieses hat 3 Vollgeschosse + Dachgeschoss und Dachspitz mit einer Gebäudehöhe von 17,21 Meter. Die Gebäudehöhe des geplanten, nördlichen Baukörpers beträgt 13,44 Meter und ist somit knapp 4 Meter niedriger. Fasst man die nähere Umgebung des § 34 BauGB enger, fügt sich das Gebäude trotzdem noch in Bezug auf das gegenüberliegende, denkmalgeschützte Wohnhaus Augsburger Straße 10 (3+DG+DS, Höhe 13,70 Meter) ein. Obwohl das geplante Gebäude höher als die angrenzenden Baukörper südlich entlang der Gärtnerstraße werden soll (Gärtnerstraße 8 = Firsthöhe 7,4 Meter; Gärtnerstraße 6 = Firsthöhe 9,4 Meter;  Gärtnerstraße 4 = Firsthöhe 10,7 Meter; Nebengebäude Augsburger Straße 8 = 9,60 Firsthöhe) fügt sich das Gebäude ebenfalls gut in das bestehende Höhenprofil der Gärtnerstraße ein (siehe Schnittzeichnung in der Anlage). 

 

Die Erschließungssituation (Wasser/Abwasser/verkehrsrechtliche Situation) wurde bereits im Rahmen des Antrages auf Vorbescheid geprüft. Hier wird auf den Beschlussbuchauszug vom 11.03.2019 verwiesen. Die Erschließung ist gesichert.

 

Insgesamt werden 5 Wohnungen zwischen 50-80 m2 und 3 Wohnungen über 80 m2 hergestellt. Daraus ergibt sich ein Stellplatzbedarf nach der Stellplatzsatzung des Marktes Mering von 13,50 Anwohnerstellplätze. Hinzu kommen 1,35 (10 %) Besucherstellplätze. Somit ergibt sich ein Stellplatzbedarf von 14,85 = 15 Stellplätzen. Oberirdisch sind gemäß Satzung 4,73 = 5 (25% Anwohnerstellplätze + Besucherstellplätze) herzustellen. Der Bauherr weist alle notwendigen Stellplätze (10 Stellplätze in der Tiefgarage), sowie auch die 5 notwendigen, oberirdischen Stellplätze nach. Der Stellplatznachweis ist als erbracht anzusehen.

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2019: €

Einmalig 2019: €

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

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Beschlussvorschlag
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Der Markt Mering erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB, da sich das Vorhaben nach § 34 BauGB einfügt.

 

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Anlage/n
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  • Gezeichneter Lageplan
  • Eingabeplan
  • Beschlussbuchauszug Antrag auf Vorbescheid v. 11.03.2019 mit Anlagen
  • Luftbild 3 – D
  • Schnittzeichnung mit Höhen

 

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
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