Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren
Sachverhalt
ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

  1. Beschreibung des Vorhabens

 

Das Bestandsgebäude Donauschwabenring 64 in Mering-St. Afra soll abgebrochen werden. Es soll ein Mehrfamilienhaus mit Tiefgarage errichtet werden. In dem Mehrfamilienhaus sollen insgesamt 18 Wohneinheiten auf einer Wohnfläche von 1612,99 m2 (Wohnungsgrößen zwischen 77,69 m2 und 133,69 m2). Das Mehrfamilienhaus ist mit 4 Vollgeschossen (3 reguläre Geschosse + Penthousegeschoss) mit Flachdach geplant. Auf dem sehr großen Grundstück (1782 m2) errechnet der Planer eine Geschossflächenzahl (GFZ) von 1,154 und eine Grundflächenzahl (GRZ) von 0,543. Die Gebäudehöhe beträgt 11,69 Meter bzw. 12,09 Meter (mit Attika). Die Wandhöhe bis zum Penthousegeschoss beträgt 9,03 Meter.

 

  1. Fiktionsfrist

 

Eingang:18.12.2019

Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:18.02.2020

Nächste Bau- und Umweltausschusssitzung:17.02.2020

 

  1. Nachbarbeteiligung

 

Nördlich grenzen fünf Grundstücke an. Von den Eigentümern dreier Grundstücken liegen die Unterschriften vor. Östlich grenzt das Baugrundstück an ein weiteres Grundstück (Garagenhof- /anlage) an. Aufgrund der Vielzahl der Eigentümer wurden hier keine Unterschriften eingeholt. Die Nachbarunterschriften gelten somit als nicht vollständig erbracht.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Das Baugrundstück liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes. Die baurechtliche Zulässigkeit ergibt sich aus § 34 BauGB (Innenbereich). Hier ist zu prüfen, ob sich das Vorhaben nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Umgebung einfügt.

 

Hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung (Wohnnutzung) fügt sich das Vorhaben ein.

 

Der Baukörper hat wie erwähnt 4 Vollgeschosse und eine Gebäudehöhe von 11,69 Meter bzw. 12,09 Meter (mit Attika). Die Gebäudegrundfläche beträgt 624,91 m2, der Bruttorauminhalt beträgt 10.173,77 m3. Die erwähnte GRZ, GFZ spielt in der Beurteilung keine Rolle. Auf der gegenüberliegenden Straßenseite findet sich bereits ein massiver Gebäudekomplex (Egerländer Straße 2-8) mit 57 Wohneinheiten. In Teilen weist das Gebäude sogar 5 Vollgeschosse mit einer Gebäudehöhe von 17,10 Meter ab OK FFB EG (mit Attika 17,70 Meter) auf (Eingangsbereich liegt dabei sogar nochmals 70 cm. tiefer, Keller liegt teilweise über Erdoberfläche). An den Bereichen, wo das Gebäude 4 Vollgeschosse aufweist, z.B. auch unmittelbar gegenüber des Baugrundstückes, beträgt die Gebäudehöhe 11,42 Meter ob OK FFB EG. Auch hier ragt der Keller 70 cm. heraus, so dass von einer Gebäudehöhe von ca. 12,12 Meter ab Gelände auszugehen ist. Die Gebäudegrundfläche bzw. der Bruttorauminhalt bzw. die ganze Gebäudekubatur des Vergleichsobjektes ist somit nochmal deutlich massiver wie die des geplanten Baukörpers.

 

Das Vorhaben fügt sich somit auch hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung ein.

 

Zudem ist zu prüfen, ob die Erschließung gesichert ist. Hierzu wurden die Fachstellen Wasserwerk, Straßenverkehrsbehörde und Marktbauamt schriftlich beteiligt. Laut Wasserwerks ist die Trinkwasserversorgung gesichert. Der bestehende Anschluss muss abgetrennt und der Neuanschluss gemäß der zukünftigen Planung ausgeführt werden. Mit dem Bauherrn sollte ein Vertrag über die Kostentragung geschlossen werden. Seitens der Straßenverkehrsbehörde wurden grundsätzlich keine Problematiken erkannt, die insbesondere gegen das Vorhaben einer Tiefgaragenausfahrt sprechen. Es wurde aber angemerkt, dass die Zu- und Abfahrt deutlich zu erkennen ist und nicht durch bauliche Maßnahmen oder Bepflanzungen eingeschränkt ist. Der Marktbaumeister erläutert in seiner schriftlichen Stellungnahme, dass der Anschluss des Schmutzwassers an das gemeindliche Kanalnetz möglich ist, wenn die folgenden Punkte beachtet werden: Das Regenwasser ist auf dem Grundstück zu versickern (über Rigolen). Die versiegelten Flächen sollten mit offenporigen Pflaster verlegt werden. Die Versickerung hat so zu erfolgen, dass die Nachbarbebauung keinen Schaden nimmt. Der Schmutzwasseranschluss muss in DN 150 ausgeführt werden (ein größerer Anschluss ist nicht möglich, da der Bestandskanal in DN 300 ausgeführt wurde.) Die Rückstauebene ist zu beachten. Alle Leitungen sind gegen Rückstau ordnungsgemäß zu sichern.

 

Die Erschließung ist somit gesichert.

 

Stellplätze: Insgesamt werden 44 Stellplätze, davon 32 Stellplätze in der Tiefgarage und 12 oberirdisch errichtet werden.  Nach der Stellplatzsatzung des Marktes Mering sind 31,5 Anwohnerstellplätze herzustellen, dazu kommen nochmal 10 % oberirdische Besucherstellplätze, also 3,15 Stellplätze. Daraus ergibt sich ein Gesamtbedarf von 34,65 = 35 Stellplätzen. Es werden insgesamt somit sogar 9 Stellplätze mehr als notwendig erstellt. Auch vorgeschriebene Anzahl oberirdischer Stellplätze gem. Stellplatzsatzung (8 Anwohnerstellplätze + 4 Besucherstellplätze = 12 Stellplätze) sind nachgewiesen.

 

Der Stellplatznachweis ist somit ebenfalls erbracht.

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2020: €

Einmalig 2020: €

Jährlich: €

Jährlich: €

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

Reduzieren
Beschlussvorschlag
ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bauantrag, da sich das Vorhaben gemäß § 34 BauGB einfügt.

 

Reduzieren
Anlage/n
ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

  • Gezeichneter Lageplan
  • Eingabeplanung
  • Luftbild Umgebungsbebauung

 

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
geschlossen
Keine Ergebnisse gefunden.