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Beratungsfolge

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Sachverhalt
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  1. Beschreibung des Vorhabens

 

Für das Vorhaben zum Umbau des betreffenden Objektes liegt bereits eine Baugenehmigung vom 09.01.2019 vor. Gegenüber dieser Genehmigung sollen nun die Stellplätze auf dem Baugrundstück neu geordnet und anders als bisher situiert werden. Zu diesem Zweck wurde nun der vorliegende Tekturplan eingereicht.

Die Änderungen des Tekturplanes beziehen sich ausschließlich auf die Stellplatzsituation, alle anderen Planungen bleiben unverändert.

Konkret handelt es sich um folgende Änderungen:

Im Osten des Baugrundstückes war bisher eine Garage mit 4 Doppelparkern, somit 8 Stellplätze, geplant. Hier werden nun stattdessen keine Doppelparker, sondern einfache Garagenplätze verwirklicht.

Die bisher im Osten geplante Garage wird weiter nach Norden verschoben, die übrigen Stellplätze auf dem Grundstück werden großteils neu situiert.

Insgesamt verringert sich die Zahl der Stellplätze auf dem Grundstück von bisher 23 auf nunmehr 20.

 

 

  1. Fiktionsfrist

 

Eingang:10.12.2019

Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:10.02.2019

Nächste Bau- und Umweltausschußsitzung:17.02.2019

 

 

  1. Nachbarbeteiligung

 

Es sind 5 Nachbargrundstücke im baurechtlichen Sinne vorhanden.

Hiervon liegen von 3 Nachbargrundstücken die Eigentümerunterschriften vor, von 2 nicht.

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Das Vorhaben fügt sich nach § 34 BauGB ein.

 

Laut Genehmigungsbescheid vom 09.01.2019 sind für das Bauvorhaben 16 Stellplätze nachzuweisen. Insgesamt werden auf dem Grundstück 20 Stellplätze errichtet, so daß der Stellplatznachweis erfüllt ist.

 

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Beschlussvorschlag
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Der Bau- und Umweltausschuß erteilt sin Einvernehmen nach § 36 BauGB, da sich das Vorhaben nach § 34 BauGB einfügt.

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Anlage/n
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Stellplatzplan alt

Stellplatzplan neu    

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