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Sachverhalt
ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Inhalt der Stellungnahme vom 18.11.2019:

Einwendungen

Tierhaltunqen im Umfeld - Geruchseinwirkunqen:

Der Technische Immissionsschutz wurde schon einmal 2015 bezüglich der geplanten Ortsrandsatzung durch den Markt Mering per E-Mail eingeschalten. Bereits damals hat der Immissionsschutz auf die landwirtschaftliche Hofstelle im Süden Flur-Nr. 3581 hingewiesen siehe beiliegendes E-Mail.

Neue Erkenntnisse hierzu liegen nicht vor, insoweit ist aus Sicht des Immissionsschutzes noch nicht geklärt inwieweit die vorhandene Tierhaltung oder eine eventuell vormals vorhandene Tierhaltung auf dem Grundstück Flur-Nr. 3581 für die geplante Bebauung noch zu berücksichtigen ist.

Als Vorbelastung aus den anderen Tierhaltungen in Meringerzell ist wohl mit ca. 3 - 4 % Geruchsstundenhäufigkeit zu rechnen.

Geruchsimmissionen Grenzwerte

Geruchsquelle

Grundlage

Art

Gebietsart am IO

Zulässige Geruchsstundenhäufigkeit hG in % der Jahresstunden

Summe Ställe + Silos

VDI 3894 GIRL

Immissionswert

MD

15

 

Soweit die o.g. bauordnungsrechtliche Nutzung der Tierhaltungen noch nicht sicher aufgegeben ist, ist die Tierhaltung zu berücksichtigt und über ein Geruchsgutachten abzuklären ob sie der Bebauung entgegensteht.

Rechtsgrundlagen

DIN 18005, TA Lärm, DIN 3894 und GIRL

Möglichkeiten der Überwindung (z. B. Ausnahmen oder Befreiungen)

Bezüglich der direkt umliegenden Grundstücke (insbesondere Flur-Nrn. 3581) ist noch zu prüfen, ob hier noch aktive Tierhaltungen vorhanden sind oder ob es sich um aufgelassene Tierhaltungen handelt bzw. ist noch zu klären ob sie durch Umnutzung bereits faktisch nicht mehr existieren. Bei aufgelassenen Betrieben sollte zu mindestens durch eine entsprechende Abfrage/Nachfrage, am besten mit entsprechen schriftliche Erklärung, sichergestellt werden, dass diese Tierhaltungen nicht mehr betrieben werden. Dies dient aus Sicht des Uz auch der Beweissicherung durch die Feststellung der Ist-Situation

Nur wenn alle Betriebe nicht mehr vorhanden sind/genutzt werden bestehen aus Sicht des Immissionsschutzes keine Bedenken gegen die ORS. Sind hier noch Tierhaltungen vorhanden bzw. müssen sie noch berücksichtigt werden, so muss eine Geruchsimmissionsprognose erstellt werden inkl. Vorbelastung.

E-Mail von Herr Bohn am 21. April 2015:

Neue Information zur besprochenen/geplanten Ortstrandsatzung in Meringerzell. Wohnhaus auf Flur-Nr. 3583, neben Flur-Nr. 3581 (Rinderhaltung Steinhart).

Wenn sichergestellt, dass zukünftig dauerhaft keine Tiere mehr auf der Hofstelle sind (Nutzung aufgegeben) und der Lärmschutz auch passt, wäre die Ortsrandsatzung kein Problem. Geruchsgutachten braucht es dann aber auch nicht mehr.

Wie ist das baurechtlich zu sehen. Wie kann man die Aufgabe der Tierhaltung sicherstellen? Umnutzung?

Wer antwortet Hr. Neumeir?

E-Mail von Herr Neumeier am 20. April 2015:

Sehr geehrter Herr Bohn,

ich darf nochmal zurückkommen auf die Besprechung vom letzten Mittwoch in Ihrem Hause zum Thema Ortsrandsatzungen in unserem Ortsteil Meringerzell.

Gegenstand des Gespräches war auch das geplante Vorhaben von Herrn Josef Dräxler, welcher am nördlichen Ortsrand von Meringerzell auf seinem Flurstück 2583 ein Wohnhaus errichten möchte. Die besondere Problematik bei diesem Baugrundstück lag zum einen am nördlich angrenzenden Hörlgraben (was sich aber durch einen entsprechenden Abstand wohl lösen lässt), zum anderen am südlich angrenzenden Landwirtschaftsbetrieb mit Tierhaltung der Familie Steinhart (Am Graben 5, Fl.Nn 3581). Zu diesem Problem haben wir uns in der Besprechung schließlich darauf verständigt, dass der Antragsteller zunächst eine Untersuchung in Form eines Gutachtens oder einer Standortanalyse in Auftrag geben soll, um die Geruchsproblematik abzuklären. Erst wenn eine solche vorliegt und wenn diese die Unbedenklichkeit des Vorhabens bestätigt, könne man über den Erlass einer entsprechenden Ortsrandsatzung nachdenken.

Nun haben sich aber neue Erkenntnisse ergeben, die das Ganze vermutlich etwas verändern könnten: wie wir mittlerweile in Erfahrung gebracht und auch vor Ort überprüft haben, hat die Familie Steinhart die landwirtschaftliche Tierhaltung mittlerweile vollständig aufgegeben. Mit Bauantrag vom 19.02.2014 wurde ein Teil der Hofstelle bereits in eine Werkstatt umgenutzt; für die leerstehenden Stallungen beabsichtigt der Eigentümer wohl längerfristig ebenfalls eine Umnutzung, weiß aber endgültig noch nicht was dort passieren soll. Er hat aber gegenüber Herrn Dräxler mündlich erklärt, dass er die Viehhaltung definitiv aufgegeben habe und diese auch nicht mehr aufnehmen wird. Er wäre wohl auch bereit, dies schriftlich zu erklären.

Deshalb wäre unsere Frage nun, ob der Antragsteller Herr Dräxler nun trotzdem im Vorfeld eine Untersuchung in Auftrag geben muss oder ob es einen Weg gibt, die Aufstellung der geplanten Ortsrandsatzung aus Ihrer Sicht auch ohne ein entsprechendes Gutachten in die Wege zu leiten.

Für eine kurze Rückmeldung, gerne auch telefonisch, wäre ich dankbar.

Mit freundlichen Grüßen

Armin Neumeir

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Der Markt Mering weist darauf hin, dass bereits in der E-Mail vom 20. April 2015 darauf hingewiesen wurde, dass die Tierhaltung auf dem betroffenen Hof aufgegeben wurde und die Stallungen zum Teil bereits mit anderen Nutzungen betrieben werden (Werkstatt, siehe Bauantrag vom 19.02.2014). Der übrige Teil der Stallungen wurde dann mit Bauantrag vom 17.08.2017, genehmigt am 12.02.2018, in Wohnräume umgenutzt. Mit der Bauausführung wurde bereits begonnen. Davon hat sich der Markt Mering auch ein eigenes Bild vor Ort gemacht. Zudem wird in der E-Mail vom Landradsamt vom 02.03.16 darauf aufmerksam gemacht, dass aufgegebene Tierhaltungen nur noch in einem zeitlich begrenzten Rahmen als Vorbelastung des jeweiligen Standortes berücksichtigt werden. Dies bedeutet, dass landwirtschaftliche Tierhaltungen, welche bereits seit min. 3-4 Jahren aufgegeben worden sind, vom Landratsamt nicht als Vorbelastung gesehen werden. Dies ist eine Einstufung des Landradsamt Aichach-Friedberg, welche noch nicht durch gerichtliche Entscheidungen überprüft wurde. Das Landradsamt Aichach-Friedberg bestätigt auch, dass bei einer Umnutzung, egal ob mit oder ohne Baugenehmigung, ohnehin von einer dauerhaften Aufgabe der Tierhaltung auszugehen ist.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

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Beschlussvorschlag
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Der Marktgemeinderat beschließt die Hinweise zur Kenntnis zu nehmen und der Stellungnahme nicht stattzugeben.

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Anlage/n
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