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Beratungsfolge

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Sachverhalt
ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Inhalt der Stellungnahme vom 12.11.2019:

Gegen die vorgelegte Planung besteht von Seiten des Amts für Digitalisierung, Breitband und Vermessung grundsätzlich keine Bedenken. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass das Flurstück 3583 noch nicht komplett abgemarkt ist und die West- u. Ostgrenze noch unabgemarkt ist. Die Flächenangabe von Flst. 3583 im Kataster basiert deshalb auf einer graphischen Berechnung, und ohne exakte Maßzahlen.  Es wird daher vom Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Aichach empfohlen diese Grenzen im Vorfeld vor Ort vermessen und abmarken zu lassen, um für Flst. 3583 eine genaue Flächenangabe zu erhalten.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Der Markt Mering weist darauf hin, dass die Bauleitplanung auf Grundlage der aktuellen digitalen Flurkarte erfolgt und zur weiteren Ausführung des Verfahrens keine Vermessung nötig ist. Dennoch wurde das Anliegen an die Grundstückseigentürmer weitergegeben, um dies in der weiteren Planung berücksichtigen zu können.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

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Beschlussvorschlag
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Der Marktgemeinderat beschließt die Hinweise zur Kenntnis zu nehmen und auf der Ebene der Ausführungsplanung zu beachten.

 

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Anlage/n
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