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Beratungsfolge

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Sachverhalt
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In einem Gespräch am 24.10.2019 erläuterten Vertreter des Katholischen Pfarramts Mering und der Diözese Augsburg, daß die Absicht bestehe, den Kindergarten St. Afra aufgrund des baulichen Zustands abzubrechen und neu zu errichten. Damit soll auch eine Erweiterung des Platzangebots einhergehen auf dann fünf Gruppen, das entspricht 125 Plätzen für Kinder von drei Jahren bis zum Schuleintritt.

 

Das bestätigte das Pfarramt im beigefügten Schreiben vom 05.11.2019.

 

Derzeit bietet der Kindergarten St. Afra 80 Plätze an, für den Zeitraum vom 01.11.2019 bis 31.08.2020 genehmigte das Kreisjugendamt eine Platzzahl von 82.

 

Um Planungssicherheit zu erhalten, bittet der Betreiber im o. g. Schreiben um eine Bedarfsanerkennung von 125 Plätzen (5 Gruppen).

 

Bis zum 28.02.2020 läuft die Einschreibefrist für das Kindergartenjahr 2020/2021. Zum Bedarf für das nächste Kindergartenjahr liegen also noch keine belastbaren Zahlen vor. Erkennbar ist, daß im Bereich der Krippenbetreuung ein ungedeckter Bedarf von rund 30 bis 40 Plätzen besteht, was sich im Laufe der Einschreibefrist noch verändern bzw. wohl erhöhen wird. Im Altersbereich von drei Jahren bis zum Schuleintritt liegen noch keine belastbaren Zahlen vor, es zeichnet sich jedoch auch hier eine Deckungslücke ab.

 

Grundsätzlich wäre vor einer Bedarfsanerkennung zu überlegen, ob die künftige Kombination in der Kindertagesstätte St. Afra bestehend aus zwei Kinderkrippengruppen und fünf Kindergartengruppen bedarfsgerecht ist. Derzeit steigt die Betreuungsquote im Bereich der bis Dreijährigen, während sie im Bereich von drei Jahren bis zur Einschulung auf hohem Niveau stagniert. Die Anzahl der erforderlichen Betreuungsplätze in diesem Bereich ändert sich also „nur noch“ durch den Zuzug oder die Stärke eines Jahrgangs.

 

Ein Randthema in der Betrachtung ist folgendes: da die Krippe in St. Afra mit 24 Plätzen den Kindergarten mit dann 125 Plätzen nicht alleine versorgt, werden Kinder aus anderen Krippen in Mering die Einrichtung wechseln müssen und den Kindergarten St. Afra besuchen.

 

Um den Engpaß bei der Betreuung im Krippenbereich zu beheben, wäre beim Neubau in St. Afra ein „Haus für Kinder“, das alle Altergruppen von der Geburt bis zum Schuleintritt betreuen kann, aufgrund der damit verbundenen Flexibilität von Vorteil.

 


Rechtlich/fachliche Würdigung:

Nach Art. 7 BayKiBiG ist der Markt Mering für die Bedarfsanerkennung zuständig:

 

„Die Gemeinden entscheiden, welchen örtlichen Bedarf sie unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der Eltern und ihrer Kinder für eine kindgerechte Bildung, Erziehung und Betreuung sowie sonstiger bestehender schulischer Angebote anerkennen. Hierbei sind auch die Bedürfnisse von Kindern mit bestehender oder drohender Behinderung an einer wohnortnahen Betreuung in einer Kindertageseinrichtung im Sinn dieses Gesetzes zu berücksichtigen. Die Bedarfsplanung nach § 80 SGB VIII bleibt unberührt. Die Gemeinden haben die Entscheidung nach Satz 1 entsprechend den örtlichen Gegebenheiten regelmäßig zu aktualisieren.

 

Nach Art. 28 BayKiBiG i. v. m. Art. 10 FAG gewährt der Freistaat Bayern den Kommunen Investitionszuschüsse für den Bau von Kinderbetreuungeinrichtungen.

 

Nach Ziffer 4. 2 der Richtlinie über die Zuweisungen des Freistaates Bayern zu kommunalen Baumaßnahmen im kommunalen Finanzausgleich (Zuweisungsrichtlinie – FAZR) erhält der Markt Mering Zuweisungen zu dieser Investition, wenn er sich daran mit einem Zuschuß beteiligt. Das heißt, Antragsteller im Zuwendungsverfahren ist der Markt Mering.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

X

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2020: €

Einmalig 2020: €

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

Der Markt Mering plant derzeit einen fünfgruppigen Hort an der Grundschule II in der Amberieustraße. Die Kosten belaufen sich auf rund 5.000.000 EUR. Der Freistaat Bayern gewährt derzeit für den Bau von Kinderbetreuungseinrichtungen nur Zuschüsse nach Art. 10 FAG, die sich im Bereich von 45 v. H. der zuwendungsfähigen Kosten bewegen. Das Sonderinvestitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung 2017 – 2020“ ist ausgeschöpft, ob ein weiteres Programm aufgelegt wird ist derzeit unklar.

 

Die Kostensituation würde also wie folgt aussehen:

 

Der Freistaat Bayern gewährt bei einem angenommenen Zuschuß von 45 v. H. 1.300.000 an Zuweisungen; die Differenz von angenommen 3.700.000 EUR teilen sich dann der Träger der Einrichtung und der Markt Mering.

 

Weitere jährliche finanzielle Auswirkungen entstehen durch eine Betriebs- und Defizitvereinbarung, über deren Konditionen noch nicht verhandelt wurde. Auch das sollte vor einer Bedarfsanerkennung geklärt und vereinbart werden.

 

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Beschlussvorschlag
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Der Marktgemeinderat begrüßt grundsätzlich die Absicht des Katholischen Pfarramtes in Mering zum Neubau des Kindergartens in St. Afra.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, sich mit dem Träger über die Betriebsform zu einigen. Anzustreben ist aufgrund der größeren Flexibilität ein „Haus für Kinder“.

 

Die Verwaltung wird weiter beauftragt, mit dem Träger über die Höhe Defizits in der Betriebsvereinbarung zu verhandeln. Anzustreben ist eine Defizitübernahme von deutlich unter 100 %. Ebenfalls sind die Eckpunkte einer Bauvereinbarung mit der Teilung der Investitionskosten zu verhandeln.

 

Die Ergebnisse sind dem Marktgemeinderat alsbald vorzulegen als Grundlage für eine Bedarfsanerkennung.

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Anlage/n
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Schreiben des Katholischen Pfarramtes vom 05.11.2019           

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