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Beratungsfolge

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Sachverhalt
ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

Der derzeitige Stand der Planungen wurde von Herrn Günther und Herrn Paula am 14.11.2019 im Marktgemeinderat vorgestellt. Herr Paula hat hierzu Unterlagen verteilt.

 

Die vorgelegte Planung orientiert sich an dem Bedarf einer Schulsportanlage und würde bei einer Gesamtsanierung auf dieser Basis geschätzte Kosten von 2.424.167,58 € verursachen.

 

Derzeit sind aber auch auf der Sportanlage Einrichtungen vorhanden, die über die Anforderungen einer Schulsportanlage hinausgehen. Es dürfte unstreitig sein, dass der Status quo weitestgehend gewünscht wird, doch bedarf es einer Festlegung durch Beschlüsse, damit der Planer die angestrebte Version aufarbeiten kann.

 

  1. Der Hauptpunkt ist die Entscheidung zum Trainingsplatz. Wird dieser als Rasenspielplatz neu erstellt, sind die Nutzungszeiten begrenzt. Die aus fachlicher Sicht zumutbaren Nutzungszeiten würden zu fast 80 %, so die damalige Einschätzung des Herrn Paula, durch den Schulsport belegt werden. Die Vereine müssten dann im Training weitestgehend auf das Hauptfeld ausweichen.

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit das Trainingsfeld als Kunstrasenfeld zu bauen. Allerdings ist dabei zu beachten, dass aufgrund der Diskussion zu Mikroplastik, Kunstrasenfelder einem Förderstopp unterliegen. Herr Paula ist zwar sicher, dass die Fördervoraussetzungen modifiziert werden müssen, weil es bereits sehr viele dieser Kunstrasenfelder gibt, konnte aber in der Sitzung keine Voraussagen zu einem Zeitpunkt machen.

 

Herr Paula hat daher Varianten zur Diskussion gestellt, die wahrscheinlich gefördert werden können. Alle drei Varianten (unverfüllt, sandverfüllt und verfüllt mit Sand und Kork) verursachen Mehrkosten über den Bedarf einer Schulsportanlage hinaus. Offen ist, ob sich der Landkreis als Sachaufwandsträger der Realschule und des Gymnasiums zur besseren Nutzbarkeit an diesen Mehrkosten beteiligen wird.

Die Mehrkosten sind in den Unterlagen, welche Herr Paula zur Verfügung gestellt hat, geschätzt dargestellt.

 

  1. Eine neue Beleuchtung des Hauptfeldes würde geschätzte Mehrkosten von 95.200,- € verursachen.

 

  1. Der Ersatz der bisherigen Beleuchtung am Trainingsfeld verursacht geschätzte Mehrkosten von ebenfalls 95.200,- €. Diese Ausgabe macht nur Sinn, wenn Nutzungszeiten auch in den späten Nachmittags- oder Abendstunden gegeben sind.

 

  1. Die Abdeckung der Sprunggrube an der Weitsprunganlage ist vom Marktgemeinderat als sinnvoll und notwendig in der Diskussion am 14.11.20 bezeichnet worden. Die Zusammenfassung mit den Kosten einer Anzeigetafel, die der MSV auf eigene Kosten beschaffen und errichten will, lässt den Betrag nicht explizit darstellen, dürfte sich aber bei 20.000,- € bewegen.

 

  1. Unstreitig dürfte sein, dass der vorhandene Stadiontyp B mit 6 Laufbahnen beibehalten werden soll. Der Landkreis hat signalisiert, dass er dies ebenfalls für sinnvoll hält und eine Kostenbeteiligung nicht ausschließt. Es bedarf lediglich eines förmlichen Beschlusses zum Stadiontyp B.

 

  1. In der vorgestellten Planung ist 1 Allwetterplatz vorgesehen, obwohl die Schulen 2 davon benötigen. Ein 2. Allwetterplatz ist dann möglich, wenn auf die 3 Beach-Volleyball-Felder verzichtet oder die Stockschützenanlage hierzu verwendet wird. Hingewiesen wird auf den Umstand, dass sämtliche Bäume in diesem Bereich entfallen müssen.

 

  1. Der Landkreis hat in den Verhandlungen zu erkennen gegeben, dass er nach der Sanierung Nutzungsgebühren erheben möchte. Allerdings müsste dies der Markt Mering als Grundstückseigentümer vornehmen.

Die genaue Berechnung der Nutzungsgebühren ist derzeit nicht bekannt, weshalb hier keine weiteren Ausführungen erfolgen.

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Der Markt Mering ist Eigentümer der gesamten Sportanlage und daher Herr des Planungsverfahrens. Es besteht eine atypische Situation, da der Landkreis als Sachaufwandsträger für seine Schulen in anderen Orten eigene Außensportflächen besitzt.

 

Für die weitere Arbeit der Planer sind die Eckpunkte festzulegen, wobei der Marktgemeinderat auch über die Tragung der Mehrkosten beschließen sollte.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

nein

x

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2020: €

Einmalig 2020: €

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

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Beschlussvorschlag
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Der Marktgemeinderat beschließt bei der Generalsanierung der Sportanlage an der Tratteilstraße:

 

  1. Das Trainingsfeld künftig

a)      als Rasenspielfeld errichten zu lassen.

b)      als Kunstrasenspielfeld unverfüllt mit Mehrkosten von 645.253,50 € gegenüber einem Rasenspielfeld errichten zu lassen.

c)      als Kunstrasenspielfeld sandverfüllt mit Mehrkosten von 457.828,52 € gegenüber einem Rasenspielfeld errichten zu lassen.

d)      als Kunstrasenspielfeld sand-/ und korkverfüllt mit Mehrkosten von 405.349,52 € gegenüber einem Rasenspielfeld errichten zu lassen.

 

  1. Das Hauptfeld soll mit einer Beleuchtung mit geschätzten Mehrkosten gegenüber einer Schulsportanlage von 95.200,- € ausgestattet werden.

 

  1. Das Trainingsfeld soll mit einer Beleuchtung mit geschätzten Mehrkosten gegenüber einer Schulsportanlage von 95.200,- € ausgestattet werden.

 

  1. Der Marktgemeinderat beschließt für die Sprunggrube der Weitsprunganlage eine Abdeckung anbringen zu lassen.

 

  1. Der Marktgemeinderat beschließt die Beibehaltung des Stadiontyps B mit 6 Laufbahnen.

 

  1. Der Marktgemeinderat akzeptiert die in der Sitzung vom 14.11.2019 vorgestellte Planung mit 1 Allwetterplatz.

Alternativ

Der Marktgemeinderat beschließt auch einen 2. Allwetterplatz, anstelle …………………… errichten zu lassen.

 

  1. Der Marktgemeinderat erkennt die Notwendigkeit von Nutzungsgebühren nach der Sanierung an und wird diese in einer Vereinbarung mit dem Landkreis regeln und von den Nutzern erheben.

 

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Anlage/n
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