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Beratungsfolge

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Sachverhalt
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Für das Grundstück, welches im Außenbereich soll über den Antrag auf Vorbescheid soll zum einen abgeklärt werden, ob die Erweiterung der im nördlichen Grundstücksbereich bestehenden Halle ein Erweiterungsbau auf der östlichen Giebelseite mit den Maßen 10 x 6 m zur Unterbringung eines BKHW-Hauses mit E-Raum zulässig ist. 

Weiter wird beantragt einen einreihigen Bullenmaststall mit einer Größe von 48 x 16 m mit einer Bergehalle von 20 x 20 m parallel zum bestehenden Bullenmaststall zu errichten.

Darüber hinaus wird noch angefragt, ob die Errichtung einer Biogasanlage an der nördlichen Grundstücksgrenze, östlich des landwirtschaftlichen Bestandsgebäudes mit einem Fermenter, Durchmesser 14 x 6 m, einer Vorgrube, Durchmesser 8 x 4 m, jeweils mit Betondecke, einem Endlager, Durchmesser 22 x 6 m mit Tragluftdach, bebaubar ist.

Dem Antrag auf Vorbescheid ist eine Plandarstellung des Hofkonzeptes beigefügt.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Die geplanten Vorhaben liegen gemäß § 35 BauGB im Außenbereich. Das Flurstück liegt im Geltungsbereich eines Flächennutzungsplanes und ist demnach als landwirtschaftliche Fläche dargestellt. Vorhaben im Außenbereich nach § 35 BauGB sind zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die Erschließung gesichert ist und wenn es nach Ziffer 1. einem landwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt.

Die verkehrsmäßige Erschließung ist über den Kapellenweg als gesichert anzusehen. Die Zulässigkeit des Vorhabens nach § 35 BauGB ist grundsätzlich gegeben.

Das Landratsamt Aichach-Friedberg ist als Genehmigungsbehörde zuständig für die Prüfung der Zulässigkeit des Vorhabens in Bezug auf immissionsschutzrechtliche, naturschutzrechtliche sowie brandschutzrechtliche Belange. Unter Umständen wird die Genehmigungsbehörde hier noch weitere Unterlagen anfordern.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2020: €

Einmalig 2020: €

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

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Beschlussvorschlag
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Der Gemeinderat Steindorf erteilt sein Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid nach § 36 BauGB, da das Vorhaben nach § 35 Abs. 1  BauGB zulässig ist.

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Anlage/n
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Lageplan

Hofkonzept

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
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