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Beratungsfolge

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Sachverhalt
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Die Bauvoranfrage zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses auf dem Grundstück Flur Nr. 12 der Gemarkung Unterbergen wurde in der Sitzung am 05.08.2019 vom Gemeinderat behandelt. Damals wurde der Anfrage zur Errichtung eines 6-Familienhauses unter der Voraussetzung zugestimmt, dass  max. 5 Wohneinheiten gebaut und die erforderlichen Stellplätze auf dem Grundstück nachgewiesen werden.

Vom Landratsamt wurde die Anfrage abgelehnt, da hierbei die Grundzüge der Planung verletzt werden, da der B-Plan in diesem Bereich Einzelhäuser mit max. 2 Wohneinheiten vorsieht.

Mit Schreiben vom 20.01.2020 stellt ein Grundstückseigentümer den Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes mit einer Erhöhung auf max. 6 Wohneinheiten je Einzelhaus.

Der Bau- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 17.02.2020 über den Antrag vorberaten. Aufgrund des realisierten Bebauungsplan „Unterbergen Nord“ liegt der Bebauungsbereich Unterbergen Mitte nicht mehr an der Ortsrandlage. Der Ausschuss empfiehlt dem Gemeinderat die Festsetzung Nr. 6 a) wonach je Einelhaus max. 2 Wohneinheiten zulässig sind auf max. 3 Wohneinheiten je Einzelgebäude zu erhöhen.

Bei der Änderung handelt es sich um eine einfache textliche Änderung, welche von der Verwaltung durchgeführt werden kann.

Um Beratung und Beschlussfassung wird gebeten.

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

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Beschlussvorschlag
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Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes „Unterbergen Mitte“ und stimmt aufgrund der geänderten Ortsrandlage der Änderung des Bebauungsplanes „Unterbergen Mitte“, Textteil Nr. 6 a) wonach bei Einzelhäuser zukünftig 3 Wohneinheiten zulässig sein sollen.

Die Verwaltung wird beauftragt die Änderung des Bebauungsplanes durchzuführen..i

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Anlage/n
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Antrag       

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