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Beratungsfolge

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Sachverhalt
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In der Sitzung vom 30.01.2020 fasste der Marktgemeinderat folgenden Beschluß:

 

„Der Marktgemeinderat begrüßt grundsätzlich die Absicht des Katholischen Pfarramtes in Mering zum Neubau des Kindergartens in St. Afra.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, sich mit dem Träger über die Betriebsform zu einigen. Anzustreben ist aufgrund der größeren Flexibilität ein „Haus für Kinder“.

 

Die Verwaltung wird weiter beauftragt, mit dem Träger über die Höhe Defizits in der Betriebsvereinbarung zu verhandeln. Anzustreben ist eine Defizitübernahme von deutlich unter 100 %. Ebenfalls sind die Eckpunkte einer Bauvereinbarung mit der Teilung der Investitionskosten zu verhandeln.

 

Die Ergebnisse sind dem Marktgemeinderat in der Februarsitzung 2020 vorzulegen als Grundlage für eine Bedarfsanerkennung

 

Abstimmungsergebnis: 19 : 1“

 

Ein Gespräch mit Vertretern der Pfarrkirchenstiftung fand nicht statt, da Herr Pfarrer Prof. Dr. Schwartz hatte ausrichten lassen, daß er einen zusätzlichen Besprechungstermin nicht für notwendig erachte und er das Gefühl habe, daß die Verwaltung das Projekt bewußt verzögere.

 

Insoweit kann zu den Baukosten, zu den Eckpunkten der Bauvereinbarung und einer Betriebs- und Defizitvereinbarung keine Aussage getroffen werden.

 

Geburtenzahlen (Hauptwohnung Mering)

 

Jahr

2019

2018

2017

2016

2015

2014

2013

Anzahl

163

144

191

185

161

154

169

 


Anzahl der Betreuungsplätze im Bereich der Kinder im Alter von einem Jahr bis zur Einschulung:

 

Kindergarten Am Sommerkeller

110 Plätze

Integratives Kinderhaus Kapellenberg

105 Plätze gesamt
30 Krippenplätze
7 Integrativplätze (belegen je 3 Plätze)

Haus der kleinen Freunde Farbkleckse

80 Plätze gesamt
30 Krippenplätze (bis 31.08.20 – wird wieder beantragt)
Erhöhung von 50 auf 52 Kindergartenplätze wird beantragt

Kindergarten St. Afra

82 Plätze (bis 31.08.20 – Frau Rebitzer möchte dies wieder beantragen)

Kinderkrippe St. Afra

24 Krippenplätze

Kindergarten St. Margarita

80 Plätze

Kinderwelt Mering

50 Plätze gesamt
20 Kindergartenplätze
10 Krippenplätze
20 Plätze für Schulkinder

Kinderwelt Schloßmühlstraße

65 Plätze gesamt
15 Krippenplätze
7 Kindergarten U3 (werden zweifach gezählt)

Bienenkorb Mering

24 Krippenplätze

Kinderhaus Mering

25 Plätze gesamt
10 Kindergartenplätze
5 Krippenplätze
15 Hortplätze

Alle Einrichtungen

645 Plätze

Alle Einrichtungen mit Krippenplätze

138 Plätze

Alle Einrichtungen mit Kindergartenplätze

472 Plätze

 

 

Betreuungsquote:

 

Im Bereich der ein- bis dreijährigen Kinder liegt die Betreuungsquote bei rund 70 %, im Bereich der Kinder im Alter von drei Jahren bis zur Einschulung liegt die Betreuungsquote bei knapp 100 %.

 

Vor allem im Bereich der Krippenbetreuung ist die Betreuungsquote in den letzten Jahren massiv gestiegen; das Angebot ist nicht mit der Nachfrage gewachsen.

 

Fehlbedarf:

 

Im „Integrativen Haus für Kinder Kapellenberg“ werden in der Erweiterung im Kornblumenring 8/10 zusätzliche Betreuungsplätze geschaffen, die nach dem derzeitigen Bauzeitenplan zum Beginn des Kindergartenjahres 2020/2021 auch zur Verfügung stehen werden. Problematisch ist derzeit noch die Personalsituation. Ob bis dahin ausreichend pädagogisches Personal gewonnen werden kann, bleibt abzuwarten.

 


Aktuell fehlen (unter Einbeziehung der neuen Plätze im „Kapellenberg“ im Bereich der Krippenbetreuung zum Kindergartenjahr 2020/2021 78 Plätze, im Bereich der Kindergartenbetreuung fehlen 61 Plätze. Mit jedem weiteren Zuzug verschlechtert sich das Bild.

 

Es ist nach den Erfahrungen der letzten Jahre davon auszugehen, daß die Betreuungsquote im Bereich der Krippenbetreuung weiter steigen wird. Wie sich die Geburtenzahlen entwickeln werden, bleibt im spekulativen Bereich; es ist jedenfalls davon auszugehen, daß durch den noch zu erwartenden Zuzug im Baugebiet Oberfeld I sowie durch die Nachverdichtung im Wohnbaubereich im Bestand die Zahlen nicht sinken, sondern eher steigen werden.

 

Insofern ist eine Bedarfsanerkennung für die neue, größere Einrichtung der Katholischen Kirche in St. Afra, die derzeit eine Betriebserlaubnis für 82 Betreuungsplätze für Kindergartenkinder hat, durchaus gerechtfertigt.

 

Mit dem beabsichtigten Konzept „Haus für Kinder“ mit dann fünf Gruppen besteht auch die notwendige Flexibilität für die Betreuung in allen Altersgruppen.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Nach Art. 7 BayKiBiG ist der Markt Mering für die Bedarfsanerkennung zuständig:

 

„Die Gemeinden entscheiden, welchen örtlichen Bedarf sie unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der Eltern und ihrer Kinder für eine kindgerechte Bildung, Erziehung und Betreuung sowie sonstiger bestehender schulischer Angebote anerkennen. Hierbei sind auch die Bedürfnisse von Kindern mit bestehender oder drohender Behinderung an einer wohnortnahen Betreuung in einer Kindertageseinrichtung im Sinn dieses Gesetzes zu berücksichtigen. Die Bedarfsplanung nach § 80 SGB VIII bleibt unberührt. Die Gemeinden haben die Entscheidung nach Satz 1 entsprechend den örtlichen Gegebenheiten regelmäßig zu aktualisieren.

 

Nach Art. 28 BayKiBiG i. v. m. Art. 10 FAG gewährt der Freistaat Bayern den Kommunen Investitionszuschüsse für den Bau von Kinderbetreuungseinrichtungen.

 

Nach Ziffer 4. 2 der Richtlinie über die Zuweisungen des Freistaates Bayern zu kommunalen Baumaßnahmen im kommunalen Finanzausgleich (Zuweisungsrichtlinie – FAZR) erhält der Markt Mering Zuweisungen zu dieser Investition, wenn er sich daran mit einem Zuschuß beteiligt. Das heißt, Antragsteller im Zuwendungsverfahren ist der Markt Mering.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

X

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2020: €

Einmalig 2020: €

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

Der Markt Mering plant derzeit einen fünfgruppigen Hort an der Grundschule II in der Amberieustraße, die Einrichtung hat also eine vergleichbare Größe. Die Kosten für Planung und Bau belaufen sich auf rund 5.000.000 EUR. Der Freistaat Bayern gewährt derzeit für den Bau von Kinderbetreuungseinrichtungen nur Zuschüsse nach Art. 10 FAG, die sich im Bereich von 45 v. H. der zuwendungsfähigen Kosten bewegen. Das Sonderinvestitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung 2017 – 2020“ ist ausgeschöpft, ob ein weiteres Programm aufgelegt wird ist derzeit unklar.

 


Die Kostensituation würde auf dieser Grundlage wie folgt aussehen:

 

Der Freistaat Bayern gewährt bei einem angenommenen Zuschuß von 45 v. H. 1.300.000 an Zuweisungen; die Differenz von angenommen 3.700.000 EUR trägt dann wohl der Markt Mering, da vom Kinderzentrum St. Simpert bereits signalisiert wurde, daß die Diözese nicht bereit und in der Lage sei, für die Investition Mittel in nennenswerter Höhe zur Verfügung zu stellen.

 

Weitere jährliche finanzielle Auswirkungen entstehen durch eine Betriebs- und Defizitvereinbarung, über deren Konditionen die Pfarrkirchenstiftung derzeit nicht verhandeln will.

 

Das Vergabeverfahren für die Planungsleistungen wird mehrere Monate bis zu einem Jahr in Anspruch nehmen, so daß mit einer ersten Kostenschätzung für den Ersatzneubau wohl erst im Jahr 2021 zu rechnen sein wird.

 

Im Haushalt- und Finanzplan 2020 – 2023 sind Mittel im Vermögenshaushalt für diese Maßnahme nicht veranschlagt. Die entsprechenden Ansätze wären im Haushalt- und Finanzplan 2021 – 2024 zu veranschlagen; bis dahin sollten auch die Eckpunkte der Finanzierung mit dem Träger geklärt sein.

 

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Beschlussvorschlag
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Der Marktgemeinderat befürwortet den Ersatzneubau einer Kindertagesstätte durch die Katholische Kirchenstiftung St. Michael in St. Afra am Standort des jetzigen Kindergartens.

 

Er stellt den Bedarf für insgesamt fünf Gruppen, davon 2 Krippengruppen und 3 Kindergartengruppen in der Betriebsform „Haus für Kinder“ fest.

 

Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis von der dargestellten, bislang nur von der Verwaltung berechneten Finanzierung.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, nach Vorlage einer Kostenschätzung eine Bauvereinbarung sowie eine Betriebsvereinbarung für die Einrichtung zu verhandeln, über die der Marktgemeinderat zu gegebener Zeit beraten und beschlußfassen wird.

 

Weiter wird die Verwaltung beauftragt, nach Klärung der Finanzierung und Vorliegen der haushaltsrechtlichen Grundlagen einen entsprechenden Zuwendungsantrag bei der Regierung von Schwaben zu stellen.

 

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Anlage/n
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